Artikel: DB InfraGO beantragt Stationsentgelte 2027
Die Antragstellung erfolgte am 15. April 2026 bei der BNetzA. Ein möglicher Entfall der Stationspreisbremse wird im Hauptantrag abgebildet.
Die DB InfraGO hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Hauptantrag sowie Hilfsanträge eingereicht.
Der Hauptantrag basiert auf der Annahme, dass das EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse auf das Stationspreissystem (SPS) übertragbar ist. Er sieht im SPNV eine Dynamisierung von 23,5 % sowie im SPFV eine Erhöhung von 4,2 % vor.
Für den Fall, dass die BNetzA den Hauptantrag nicht genehmigt, wurden zusätzlich zwei Hilfsanträge gestellt. In diesen werden die Stationspreise unter Berücksichtigung der Preisbremse im SPNV gebildet.
Eine Hinzuziehung zum formellen Verfahren der Bundesnetzagentur zum SPS 2027 ist möglich; in diesem Rahmen können Stellungnahmen eingebracht werden.