Artikel: Änderungen für die Berechnung der diesjährigen relevanten Storno- und Annahmequoten für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung 2027
Am 20. Februar 2026 wurden alle Zugangsberechtigten, die Trassen zum letzten abgeschlossenen sowie zum laufenden Netzfahrplan bestellt haben, angeschrieben und über ihre Stornoquote der Trassenkilometer der gesamten Trassenverträge des Netzfahrplans 2025 sowie über ihre ENP-Annahmequote aller angebotenen Trassenverträge im laufenden Netzfahrplan 2026 informiert. Diese Werte bezogen sich jeweils auf die 1. NEP. Zudem wurden die Werte aus der 1. NEP 2026 und 2025 kommuniziert, welche in diesem Jahr als Grundlage zur Berechnung der finalen Quote dienen.
Anpassung der Werte für die NEP 2025:
Die Werte für die 1. NEP 2025 basieren für die Stornoquote auf dem Fahrplanjahr 2023 bzw. für die Annahmequote auf dem Fahrplanjahr 2024, jeweils aus der 1. NEP. Der Stellungnahmeprozess für diese Werte wurde bereits im Jahr 2024 durchgeführt.
Jetzt ist aufgefallen, dass nur die Zugangsberechtigten zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurden, die in der 1. NEP 2025 in Konfliktverfahren beteiligt waren. Damit wurden Zugangsberechtigte, die damals nicht in Konfliktverfahren beteiligt waren, zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Die relevanten Jahre für die Berechnung der Quoten in der 1. NEP 2025 liegen bereits mehrere Jahre zurück. Daher kann nicht erwartet werden, dass eine Darlegung und ein Nachweis nichtwirtschaftlicher Gründe erbracht werden kann. Die aktuelle Trassenanmeldephase und das dazugehörige Stellungnahmeverfahren sind bereits abgeschlossen und der Prozess der 1. NEP bereits fortgeschritten, sodass die Fristen für Stellungnahmen nicht mehr gewahrt werden können, daher sehen wir von einer erneuten Stellungnahme ab.
Aus den oben genannten Gründen und um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, werden für alle Zugangsberechtigten bei der 1. NEP 2025 eine Stornoquote von 0 % und eine Annahmequote von 100 % angesetzt. Für die Berechnung der endgültigen durchschnittlichen Storno- und Annahmequoten gemäß Ziffer 4.2.1.9 c) und d) der INB werden neben den geänderten Werten für die 1. NEP 2025 auch weiterhin die bereits übermittelten Werte für die 1. NEP 2026 und die 1. NEP 2027 berücksichtigt.
Abfrage zum erhöhten Stornierungsentgelt:
Nachfolgend werden Zugangsberechtigte, die in zwei der letzten drei abgeschlossenen Netzfahrplanperioden (1. NEP) die Stornoquote überschritten und/oder die in der aktuellen und den beiden Netzfahrplanperioden (1. NEP) in zwei von drei Jahren die Annahmequote unterschritten haben, dazu aufgefordert gemäß der Ziffer 4.2.1.9 lit. c) Abs. 14 (i.V.m. lit. d)) der INB 2027 Stellung zu nehmen, ob Sie ein erhöhtes Stornierungsentgelt akzeptieren möchten (Nachforderung zur bereits erfolgten E-Mail vom 14. April 2026). Diesbezüglich haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Vorab erhöhtes Stornierungsentgelt akzeptieren: Sie können ein erhöhtes Stornierungsentgelt pauschal für alle möglichen Konflikttrassen akzeptieren.
- Erklärung im Konfliktfall: Möchten Sie das erhöhte Stornierungsentgelt erst im Konfliktfall akzeptieren, müssen Sie uns dies mitteilen.
Sie haben die Möglichkeit, uns innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Anfrage Ihre Erklärungen zum erhöhten Stornierungsentgelt zukommen zu lassen.
Sofern Sie nicht oder nicht fristgerecht das erhöhte Stornierungsentgelt akzeptieren, werden Ihre Trassenanmeldungen im Falle von Kapazitätskonflikten (auch auf einem für temporär überlasteten Schienenweg) oder Streitbeilegungsverfahren nach Maßgabe der Ziffer 4.2.1.9 lit. c) – e) der INB 2027 nachrangig behandelt.
Für weitere Informationen stehen wir über die nebenstehende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.