Artikel: Veröffentlichung des Entwurfs der zur Reservierung vorgesehenen Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2027 (gemäß Abschnitt 4.2.1.18.3 INB)
§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den GelV innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den INB 2027 in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben.
Daher veröffentlichen wir am Freitag, 30. Januar 2026 die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des GelV, die Kartendarstellung der Laufwegsabschnitte und die Kartendarstellung für die nach Ziffer 4.2.18.2 zugrundeliegenden Bedarfsmengen für den Netzfahrplan 2027 gemäß Ziffer 4.2.1.18.3 der INB.
Sie haben bis zum 13. Februar 2026 die Möglichkeit, uns zu den veröffentlichten Bedarfen und ggf. hiervon bislang nicht erfassten oder zukünftig zusätzlich erforderlichen oder strukturell veränderten Bedarfen Rückmeldung per E-Mail an die Adresse gelv2nfpl@deutschebahn.com zukommen zu lassen.
Für weitere Details nutzen Sie bitte den weiterführenden Link auf unsere Homepage.