Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 und 2027 (06.07.2026-06.08.2026)

Zum Inhalt springen
Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 und 2027

Wie mit der Kundeninformation vom 06.07.2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 und 2027 unterjährig zu ändern.

Die Änderungen umfassen:

Temporär überlastete Schienenwege (TÜLS)Die festgelegte maximale Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart auf den TÜLS-Strecken während der Korridorsanierung der Strecken Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau (6. Februar 2026 bis 12. Dezember 2026) (Anlage 4.6.2 der INB 2026) wird auch im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs oder für baubedingte Umleiter angewendet, um Qualitätsaspekte im Rahmen der Fahrplanerstellung zu berücksichtigen. Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen werden am 11. Juli 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Änderungen im Grenzlastanzeiger GretA (Ziffer 3.4.6 der INB 2027)Im IT-System „GretA“ werden folgende unterjährige Änderungen vorgenommen:Elektrifizierung folgender Grenzlastabschnitte:

  • Strecke 6645: Chemnitz Hbf nach Chemnitz Süd (DC - DCS)Hier wurden für den Abschnitt nun auch die Grenzlasten für E-Loks berechnet und entsprechend in GretA ergänzt.

Durch die Korrektur von Strecken (hier Elektrifizierung von Grenzlastabschnitten) wird die Grenzlastberechnung in GretA für die Zugangsberechtigten vereinfacht und das Tool auf dem aktuellen Stand gehalten.

Die Änderungen werden am 7. September 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse). 

Zugangsberechtigte haben bis zum 06.08.2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 und 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: 

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.

Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:

www.dbinfrago.com/inb