Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 und 2027 (28.05.2026-29.06.2026)
Wie mit der Kundeninformation vom 28. Mai 2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 und 2027 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Ausnahme 253 zur Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“
Zusätze 408.0431Z31 und 408.2431Z31
Aufgrund der nicht gewährten Verlängerung der Ausnahme zur zeitlich beschränkten Genehmigung für den Einsatz des Hilfsgerätezuges ohne Zugbeeinflussung ZBS darf der Hilfszug der S-Bahn Berlin nicht mehr eingesetzt werden und die entsprechenden Regelungen müssen gestrichen werden.
Zusatz 408.2561Z31
Es wird hervorgehoben, dass mit dem Zusatz eine von der Richtlinie 408.2561 abweichende Regel gegeben ist. Abgesehen davon wird die Formulierung vereinheitlicht. Damit wird der Triebfahrzeugführer zum Beachten der Regel nicht mehr vor die Entscheidung gestellt, eigenständig erkennen zu müssen, ob das Hauptsignal beim Annähern „Halt“ gebietet oder bereits die Fahrtstellung zeigt. Demnach ist die Regel in jeder Konstellation uneingeschränkt anzuwenden.
Ohne die Änderungen wäre das Regulierungsziel Nr.5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Die Ausnahme 253 zur Richtlinie 408 wird am 31. Mai 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Richtlinie 465 „Betrieb auf Steilstrecken“
Die Aktualisierung 01 der Richtlinie 465 „Betrieb auf Steilstrecken“ wurde bereits im Rahmen des Änderungsverfahren der INB 2026 unterrichtet und im Verfahren BK10-24-0395_Z von der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht abgelehnt. Wie im Änderungsverfahren mitgeteilt, bedürfen die Änderungen an der Richtlinie 465 neben einer Unterrichtung der BNetzA nach § 72 Satz 1 Nr. 5 auch die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Aus diesem Grund stand die Inkraftsetzung zum 14. Dezember 2025 unter dem Vorbehalt der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Genehmigung.
Im Genehmigungsprozess des BMV aufgeworfene Fragen wurden eingearbeitet. Zudem wurde deutlicher dargestellt, dass geschobene Züge zulässig sind, wenn das Triebfahrzeug am talseitigen Ende eingestellt ist. Die Änderungen zu der Fassung, die im September 2024 im Stellungnahmeverfahren war, sind im Änderungsmodus, in einer Synopse und in der Transferliste kenntlich gemacht.
Unbeschadet des Stellungnahmeverfahrens nach ERegG bedarf die Aktualisierung 1 der Richtlinie 465 der Genehmigung des BMV. Somit steht das Inkraftsetzungsdatum 13. Dezember 2026 unter dem Vorbehalt der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Genehmigung.
Zugangsberechtigte haben bis zum 29. Juni 2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 und 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
Dateien zur Stellungnahme