Artikel: Anpassung von Fahrplanregelungen aufgrund des Brückenschadens im Bahnhofsteil Hannover Bismarckstraße
Der bereits über eine Kund:inneninformation am 09.09.2025 kommunizierte Brückenschaden im Bahnhofsteil Hannover Bismarckstraße wird bis weit in das Jahr 2026 Bestand haben. Aus diesem Grund ist die Anpassung von bereits veröffentlichten Fahrplanregelungen für Baustellen auf der Güterumgehungsbahn Hannover Strecke 1750 erforderlich.
Die bislang als Umleitung über Hannover Bismarckstraße, Strecke 1733 geplanten Verkehre im Schienengüterverkehr (SGV) müssen alternativ zusätzlich auch über die Strecken 1730 / 1734 zwischen Hannover und Lehrte verkehren. Das wiederum hat Auswirkungen auf das bestehende Betriebsprogramm im Schienenpersonenverkehr (SPV).
Im Wesentlichen davon betroffen sind die folgenden zwei Baustellen:
- Gleiserneuerung in Seelze Rangierbahnhof Gleis 5 ab Samstag, 22.11.2025 bis Samstag, 13.12.2025. Hierdurch entstehen Eingleisigkeiten, die im Wesentlichen in der Ost-West-Richtung zu Umleitungen im SGV führen (Fplo 23708 + 20048)
- Einschub der neuen Brücke über den Stichkanal in Ahlem vom 26.12.2025 bis 16.01.2026 unter Totalsperrung. Hier wird das Umleiten aller Züge im SGV erforderlich (Fplo 20020)
In der Folge kommt es im Schienenpersonenfernverkehr und Schienenpersonennahverkehr zu weiteren bislang nicht kommunizierten Ausfällen und Teilausfällen, sowie im SGV zu Ausfällen und Umleitungen.
Vor allem im Zeitraum von Freitag,26.12.2025 bis Freitag, 16.01.2026 besteht auf den verbliebenen Strecken 1730 / 1734 zwischen Hannover Hauptbahnhof und Lehrte eine erhebliche Kapazitätseinschränkung. Wir bitten Sie, diese Kapazitätseinschränkung bei anstehenden Trassenanmeldungen für Züge des Gelegenheitsverkehrs zu berücksichtigen und nach Möglichkeit auf Zeiten vor bzw. nach diesen Zeiträumen auszuweichen. Alternativ ist für Ost-West-Verkehre die Strecke 1760 über Altenbeken zu nutzen.