Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der INB 2027 – TÜLS der Sperrung Lehrte – Berlin
Wir veröffentlichen am Mittwoch, 18. Februar 2026, unterjährige Änderungen zu den INB 2027 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen umfassen die Nutzungsvorgaben für die als temporär überlastet erklärten Schienenwege (TÜLS) während der Sperrung Lehrte – Berlin (02.10.2026-11.12.2027) (Anlage 4.6.2 der INB). Es erfolgen summenneutrale Verschiebungen bei den Vorgaben zur maximalen Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart auf mehreren dieser Abschnitte. Diese Verschiebungen sind u.a. aufgrund der Erkenntnisse aus der Fahrlagenberatung notwendig. Damit ziehen wir das am 12. Februar 2026 begonnene Stellungnahmeverfahren hinsichtlich des TÜLS zur Sperrung Lehrte-Berlin zurück. Dies ist notwendig, da die zunächst veröffentlichten Kapazitäten je Verkehrsart an einer Stelle (Stunde 13-14 in der O-W-Richtung des VMix Erfurt – Neudietendorf für den Zeitraum 14.08.-11.12.2027) korrigiert werden mussten.
Ohne diese Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Die Änderungen werden am 18. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Die aktuell gültigen INB 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 18. März 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen bitten wir Sie per E-Mail an nachfolgende Adresse zu senden: