Artikel: Besondere Datenschutzhinweise zur Aufzeichnung von Testdaten für die Entwicklung von automatischen Fahrfunktionen
Stand: Januar 2026
Im Rahmen der Entwicklung von automatischen Fahrfunktionen wird branchenweit an einer automatisierten Hinderniserkennung und Umfeldwahrnehmung als Fahrerassistenzsystem für Zugsysteme gearbeitet. Für die Entwicklung und Validierung dieser Systeme ist es erforderlich, Testdaten aufzuzeichnen, die u. a. mit Sensoren wie Videokameras an der Zugfront (Kamerasicht in Fahrtrichtung) erfasst werden.
Hierbei könnten u. U. personenbezogene Daten von Personen im Zugumfeld anfallen. Die Auswertung der Daten konzentriert sich insbesondere auf Anzahl und Positionen der im Gleisumfeld detektierten Personen und Objekte. Eine Identifikation der potenziell betroffenen Personen ist kein Teil des Projektes und wird nicht durchgeführt oder getestet. Diese Testfahrten finden mit verschiedenen Fahrzeugen auf unterschiedlichen Strecken statt.
1. Wer ist verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung?
Die DB InfraGO AG, Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt am Main erhebt und verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher.
Die bestellte Datenschutzbeauftragte ist Frau Dr. Marein Müller.E-Mail: Datenschutz.DBInfraGO@deutschebahn.com
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Datenschutz im genannten Projekt haben, so kontaktieren Sie bitte:
DB InfraGO AGDigitalisierung Bahnsystem/Entwicklung Systeme vollautomatisches Fahren
EUREF-Campus 17DB Gasometer10829 Berlin
2. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 lit. f) DSGVO (überwiegendes berechtigtes Interesse an der Erforschung und Erprobung neuer Technologien).
3. Werden Daten weitergegeben?
Für die Projektabwicklung ist in der Regel die Einschaltung weisungsabhängiger Auftragsverarbeiter erforderlich, wie z. B. von Annotations- oder anderen Entwicklungsdienstleistern oder sonstigen an der Projektumsetzung Beteiligten.
Externe Partner, die für uns im Auftrag Daten verarbeiten, werden von uns sorgfältig ausgewählt und vertraglich streng verpflichtet.
Übermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU) / des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder an eine internationale Organisation findet nicht statt, es sei denn, es liegen angemessene Garantien vor. Dazu gehören die EU-Standardvertragsklauseln sowie ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.
Weitere Informationen über die Datenverarbeitung im DB-Konzern finden Sie hier: www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/datenschutz.
4. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie sie für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden (bspw. im Rahmen des Entwicklungsprojektes), erforderlich sind oder sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. So speichern wir die für die Entwicklung erforderlichen Daten bis zur vollständigen Beendigung des Entwicklungsprojektes. Danach werden die Daten gelöscht.
5. Welche Rechte haben von der Aufzeichnung von Testdaten Betroffene?
Sie haben das Recht, Auskunft zu den über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Zudem haben Sie unter Umständen das Recht, die Löschung der zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Für die Ausübung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Aufzeichnung von Testdaten reicht ein Schreiben auf dem Postweg an
DB InfraGO AG Digitalisierung Bahnsystem/Entwicklung Systeme vollautomatisches Fahren
EUREF-Campus 17DB Gasometer10829 Berlin
oder per E-Mail an Videoaufzeichnung_DBB@deutschebahn.com.
6. Aktualisierung des Datenschutzhinweises
Wir passen den Datenschutzhinweis an veränderte Funktionalitäten oder geänderte Rechtslagen an. Daher empfehlen wir, den Datenschutzhinweis in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis zu nehmen.