Artikel: FAQ zu ElBa
Allgemeines zum System ElBa
Ist die Nutzung von ElBa auf Baustellen verpflichtend?
- Die Nutzung von ElBa ist seit dem 01.01.2025 auf allen Baustellen der DB InfraGO verpflichtend.
- Eine Nichtnutzung stellt einen Verstoß gegen die Richtlinie 132.0118 dar.
- Dies führt zum Verweis von der Baustelle und zu möglichen Sanktionen gegen den Mitarbeiter und den Arbeitgeber.
Ist das System störanfällig oder gibt es häufig Ausfälle?
- Das System ElBa läuft seit November 2022 stabil ohne Ausfälle.
- Meldungen über Probleme auf Baustellen betreffen ausschließlich unvollständige Daten oder eine fehlende Erstanmeldung.
- Weitere Ursachen sind gesperrte Unternehmen und Personen oder Versuche, das System zu umgehen (z. B. bezüglich Ruhezeiten).
Werden Kosten für inaktive Mitarbeiter berechnet?
- Ein Mitarbeiter, der auf inaktiv steht, wird für die Abrechnung nicht gezählt.
ElBa-ID, Nutzerdaten und Registrierung
Wo finde ich meine ElBa-ID?
- Die ElBa-ID ist in der mobilen ElBa-App zu finden.
Kann ich als neuer Arbeitgeber die ElBa-ID eines Mitarbeiters anfragen?
- Die ID darf nicht herausgegeben werden, wenn der Mitarbeiter laut System noch einem anderen Arbeitgeber zugewiesen ist.
- Der Mitarbeiter muss seinen bestehenden Arbeitgeber um die Herausgabe der ID bitten.
- Alternativ kann der Mitarbeiter seine ID persönlich unter Angabe von Vorname(n), Nachname(n) und Geburtsdatum anfragen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versand eines Registrierungslinks erfüllt sein?
- Der Mitarbeitende muss Zugriff auf die im System hinterlegte E-Mail-Adresse haben.
- Es müssen eine gültige Qualifikation und Eignung vorliegen.
- Der Status muss auf „aktiv“ gesetzt sein.
- Rollen müssen im System ausgewählt sein.
- Der Haken für den elektronischen Befähigungsausweis muss gesetzt sein.
Wie kann ein Sachbearbeiter einen neuen Registrierungslink verschicken?
- Sachbearbeiter können einen neuen Link eigenständig über den Button „Registrierungslink erneut senden“ an den Mitarbeiter verschicken.
- Der Button befindet sich im Reiter "Persönliche Daten & Rollen" unter dem E-Mail Eingabefeld.
Wie funktioniert das Re-Ident-Verfahren bei Änderungen von persönlichen Daten?
- Eine Änderung der persönlichen Daten erfordert eine erfolgreiche Re-Identifizierung durch bitkasten.
- Hierfür wird die Ident-Prüfnummer des Mitarbeiters aus dem ElBa-Web benötigt.
- Der Support von bitkasten muss kontaktiert und die Ident-Prüfnummer sowie die aktuellen und neuen Daten müssen genannt werden.
- Anschließend wird ein Link zur Re-Identifizierung verschickt.
Rollen, Nachweise und Schulungen
Darf die Rolle "Helfer im Bahnbetrieb" aktuell vergeben werden?
- Es dürfen vorerst keine Eintragungen für diese Rolle vorgenommen werden.
- Die Rolle darf nicht durch Setzen des entsprechenden Hakens an operative Mitarbeitende vergeben werden.
- Fehlerhafte Eintragungen werden durch die Fachliche Betriebsführung ElBa entfernt.
Welche Vorgaben gelten für die Schreibweise von Namen auf Nachweisen?
- Richtschnur ist die offiziell dokumentierte Schreibweise der Namen, üblicherweise erfasst via Personalausweis oder Reisepass.
- Schreibfehler bei Buchstaben, die im Deutschen nicht üblich sind (z. B. Ç, É), sind unkritisch.
- Ein Name gilt als falsch, wenn Buchstaben fehlen, hinzugefügt, ersetzt oder vertauscht wurden.
- Zudem ist der Name falsch geschrieben, wenn die Reihenfolge von Vor- und Nachnamen abweicht oder fehlende beziehungsweise zusätzliche Bindestriche die Eindeutigkeit beeinflussen.
Wer ist für die Korrektur von Nachweisen mit Fehlern zuständig?
- Prüf- oder Teilnahmebescheinigungen mit Tipp- oder Übertragungsfehlern müssen von den Bildungsanbietern korrigiert werden.
- Medizinische und psychologische Eignungen müssen durch die Gesundheitsdienstleister korrigiert werden.
- Fristverlängerungen für diese Korrekturzeiträume werden nicht gewährt.
Wie lange sind die jährlichen Fit-Schulungen gültig?
- Die Fit-Schulung ist für das gesamte Kalenderjahr (Stichtag: 31.12.) gültig, in dem diese abläuft.
- Beispielsweise ist eine am 10.01.2025 absolvierte Fit-Schulung bis zum Ende des Kalenderjahres 2026 gültig.
App-Nutzung und Abläufe auf der Baustelle
Was ist zu tun bei der Fehlermeldung "Nutzer nicht vorhanden" in der App?
- Zunächst muss geprüft werden, ob die aktuelle App-Version genutzt wird und diese gegebenenfalls aktualisiert werden.
- Hilft dies nicht, muss die App beendet (nicht nur in den Hintergrund geschoben) und erneut gestartet werden.
Warum kann eine Person als Sicherungsposten in der App abgelehnt werden?
- Eine Ablehnung beim Check-In erfolgt nur durch eine aktive Handlung der zuständigen Sicherungsaufsicht.
- Dies kann passieren, wenn das System meldet, dass die Person nicht ausreichend qualifiziert oder geeignet ist.
- Weitere Gründe sind die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit oder die situative Einschätzung der Sicherungsaufsicht.
Was passiert, wenn das Auschecken vergessen wurde?
- Das ElBa-System checkt eine Sicherungsaufsicht nicht automatisch aus.
- Der Check-Out muss sofort manuell durchgeführt werden, da erst danach die Ruhezeit von 11 Stunden beginnt.
- Ein nachträgliches Auschecken ist nicht möglich.
Gibt es eine App für Bahnüberwacher?
- Aktuell ist die App-Variante für kontrollierende Personen noch nicht verfügbar.
- Es wird davon ausgegangen, dass die App im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung stehen wird.
Unternehmenszugehörigkeit und Sperrungen
Wie wird eine alte Unternehmenszugehörigkeit gelöscht?
- Der reguläre Weg ist, dass der bisherige Sachbearbeiter den Unternehmens-Chip im ElBa-web entfernt.
- Bittet ein ehemaliger Mitarbeiter um die Entfernung und das Unternehmen reagiert nicht innerhalb von 48 Stunden, entfernt die Fachliche Betriebsführung ElBa die Zugehörigkeit.
Wer führt Sperrungen in ElBa durch?
- Die Fachliche Betriebsführung führt selbst keine Sperrungen durch, sondern setzt entsprechende Maßnahmen nur technisch um.
- Anfragen zu Sperrungen müssen direkt an den Fachbereich V.IVS 3 (Richtlinie 132.0118) gerichtet werden, welcher den Sachverhalt bewertet.
Warum kann ich das System nicht nutzen, obwohl meine ID nicht gesperrt ist?
- Wenn sich das zugehörige Unternehmen noch im Präqualifizierungsverfahren befindet, kann es nicht für die DB InfraGo AG eingesetzt werden.
- Folglich können Mitarbeiter dieses Unternehmens das System ElBa ebenfalls noch nicht nutzen.
Datenschutz und Auskünfte
Welche personenbezogenen Daten sind in ElBa gespeichert?
- Im System sind die ElBa-ID, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse sowie Mobilfunknummer hinterlegt.
- Darüber hinaus werden Daten zur Erfassung der Ruhezeiten gespeichert.
- Zusätzlich sind Angaben zu Qualifikationen und Eignungen hinterlegt.
- Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten Dritter herausgegeben.