DB InfraGO erhebt Klage und beantragt Eilrechtsschutz gegen BNetzA-Beschluss

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DB InfraGO erhebt Klage und beantragt Eilrechtsschutz gegen BNetzA-Beschluss

Die DB InfraGO AG erhebt nach rechtlicher und fachlicher Prüfung des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 17. Juli 2026 im sogenannten Italo-Verfahren heute Klage und wird Eilrechtsschutz beantragen. Damit verfolgt die DB InfraGO AG das Ziel, die rechtliche Grundlage, Verhältnismäßigkeit und praktische Umsetzbarkeit der behördlichen Anordnungen gerichtlich klären zu lassen.

Der Beschluss verpflichtet die DB InfraGO, eine Eigenbelegungsquote im Fernverkehr einzuführen. Auf kapazitätsbegrenzten Mischverkehrsstrecken sollen stets mindestens zwei Fernverkehrsanbieter Trassen erhalten. Diese Anordnung birgt erhebliche rechtliche und praktische Risiken für die Kapazitätsbewirtschaftung. 

Mit dem Vorgehen trägt die DB InfraGO auch den zahlreich geäußerten massiven Bedenken von Unternehmen, Verbänden und Politik auf Bundes- und Landesebene Rechnung. 

Die Behörde sieht - genauso wie die DB InfraGO - keine Pflicht zu Rahmenverträgen, keine Rechtsgrundlage für eine Newcomer-Privilegierung sowie auch keine Pflicht zu Eigenbelegungsquoten auf nicht überlasteten Strecken.

Die DB InfraGO setzt sich für einen fairen Wettbewerb auf der Schiene ein.