Artikel: Abfrage der Besetzungszeiten für Rangierstellwerke
Ziffer 7.3.1.2.5 der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN 2022) sieht unter anderem vor, dass zu den Besetzungszeiten von Stellwerken, die ausschließlich für Rangierbewegungen erforderlich sind, Bedarfsabfragen bei den Zugangsberechtigten erfolgen.
Hierfür haben wir für alle unsere Regionen eine Liste mit den spezifischen Besetzungszeiten dieser sogenannten Rangierstellwerke erstellt ‒ siehe hierzu das PDF im nebenstehenden Download-Bereich. Wir bitten Sie, diese Liste zu prüfen und uns Änderungswünsche bezüglich der Besetzungszeiten mitzuteilen. Bitte richten Sie Ihre Antwort bis zum 28.10.2021 an Ihren regionalen Kundenbetreuer.
Die ab dem 12.12.2021 gültige und finale Liste der Besetzungszeiten für Rangierstellwerke veröffentlichen wir am 15.11.2021 für den Netzfahrplan 2022 auf unserer Webseite. Die jeweiligen Öffnungszeiten entnehmen Sie unserem Infrastrukturregister (ISR) als Sachdaten unter nebenstehendem Link. Sollten Sie ein Stellwerk nicht in der Liste der Rangierstellwerke finden, kann hierfür folgende Abgrenzung ursächlich sein:
- Nur Stellwerke mit reinen Rangiertätigkeiten werden von uns als „Rangierstellwerke" bezeichnet und in der o. g. Liste geführt.
- Stellwerke, die auch der Durchführung von Zugfahrten dienen, fallen dagegen unter Ziffer 5.2.6.2 der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN 2022) und werden entsprechend nicht als Rangierstellwerke bezeichnet.