Unterjährige Änderung der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2025: Nutzungsbedingungen für temporär überlastete Schienenwege während der Generalsanierungen 2025

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

21. Dezember 2023, 14:53 Uhr
Mehrere Strecken hat die DB Netz AG für die Zeiträume der Generalsanierungen 2025 für temporär überlastet erklärt. Für diese Streckenabschnitte werden in diesem Zeitraum Vorrangkriterien und Nutzungsvorgaben gelten (Anlage 4.6.2 NBN). Für Zugangsberechtigte besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 22.01.2024.

Wie in der Kundeninformation vom 21.12.2023 kommuniziert (s. nebenstehender Link), hat die DB Netz AG mehrere Strecken, die 2025 im Zuge der Generalsanierungen als Umleitungsstrecken dienen, für temporär überlastet (TÜLS) erklärt. Für diese überlasteten Schienenwege sollen für den Zeitraum der Generalsanierungen im Jahr 2025 Vorrangkriterien und Nutzungsvorgaben gelten, die am 21.12.2023 veröffentlicht werden. 

Die Änderungen erfolgen gemäß § 19 Abs. 6 ERegG. Unter nebenstehendem Link sind die Nutzungsvorgaben unter Kapitel 2 in den hinterlegten Dokumenten „Nutzungsbedingungen TÜLS Generalsanierung Hamburg-Berlin“ und „Nutzungsbedingungen TÜLS Ausbaustrecke (ABS) Oberhausen-Emmerich“ einsehbar: 

Alle Zugangsberechtigten haben bis zum 22.01.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bitte richten Sie diese ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: 

stellungnahmen.zu.nutzungsbedingungen@deutschebahn.com