Veröffentlichung reservierter Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2027 (gemäß Abschnitt 4.2.1.18.3 INB)

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05. März 2026, 14:00 Uhr
Wir veröffentlichen nach Abschluss der Marktkonsultation am 6. März 2026 gemäß Abschnitt 4.2.1.18.3 INB die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs im Netzfahrplan 2027.

§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr (GelV) innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2027 in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben.

Nach Abschluss der Marktkonsultation (30. Januar bis 13. Februar 2026) haben sich keine Änderungen an den geplanten zeitlichen Lagen der Kapazitäten ergeben.

Am 6. März 2026 veröffentlichen wir die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs im Netzfahrplan 2027, damit Kund:innen diese bei ihren anstehenden Anmeldungen für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung 2027 berücksichtigen können.

Weitere Details sind auf dem weiterführenden Link auf der rechten Seite abrufbar.