Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 und 2027 (07.08.2026-07.09.2026)
Wie mit der Kundeninformation vom 07.08.2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 und 2027 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Tunnelbegegnungsverbot (TBV)
Vor dem Hintergrund der Einführung des TBV-Systems ergeben sich Änderungen in den INB und dazugehörigen netzzugangsrelevanten sowie betrieblich-technischen Regelwerken. Folgende Regelungen werden angepasst bzw. eingeführt:
- Ziffer 4.2.2.9.2 INB und Ril 402.0204 Abschnitt 4 Abs. 4: Verzicht auf schriftliche Angebotsannahme im Gelegenheitsverkehr ist nicht zugelassen.
- Ril 402.0305 Abschnitt 12 Abs. 2 und 5: baubedingte zusätzliche Leistungen über die VDE 8.1. müssen im Gelegenheitsverkehr angemeldet werden
- TNB Abschnitt F.1.6 und F.2.2: Entfall von Regelungen zur vorherigen Dokumentationspflicht der Eingabe in das ETCS-Bordgerät, sowie zu Vorgaben zur Entmischung der Verkehrsarten
- Ausnahme zur Ril 420.0213
Die Änderungen werden am 10. August 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Neuaufnahme der Ziffer 4.12 „Pilotverfahren zur Verbesserung der Betriebsqualität durch Verkehrsreduktion im Rahmen von Baumaßnahmen zwischen Köln und Düsseldorf“
Mit der neuen Ziffer (inkl. Anlagen) wird ein Pilotverfahren durch Verkehrsreduktion im Zeitraum vom 21. August 2026, 21 Uhr bis 4. September 2026, 21 Uhr auf dem Streckenabschnitt Köln – Neuss – Düsseldorf mit der VzG 2610 eingeführt und unterjährig in die INB 2026 aufgenommen.
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 10. August 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung sowie der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Ziffer 5.10: Trassenpreisförderung (TraFöG)
Da die Trassenpreisförderung abrechnungsrelevant ist, soll die Beauftragung in den Rechnungsbahnhof der DB InfraGO umgezogen werden. Manuelle Exporte der Beauftragungen aus dem Infraportal und Weiterleitungen an das Abrechnungssystem können so automatisiert werden, was einen Effizienzgewinn darstellt. Auch die Zugangsberechtigten profitieren von der Umstellung, da sie künftig zum Fahrplanwechsel automatisiert an die erneute Beauftragung erinnert werden.
Die Änderung wird zum 1. Oktober 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Anlage 5.6.2.3: Entgeltnachlass bei Umleitung aufgrund von Baumaßnahmen durch Generalsanierungsmaßnahmen (Hochleistungskorridore)
Die Generalsanierung Lehrte – Berlin (ursprünglich geplant für den Zeitraum 5. Februar 2027 bis 11. Dezember 2027) wurde in mehrere Einzelbauphasen aufgeteilt, wobei die erste Phase bereits in 2026 beginnt: 2. Oktober 2026 bis 12. Dezember 2026 sowie 5. Februar 2027 bis 9. Juli 2027 und 16. Oktober 2027 bis 11. Dezember 2027.
Entsprechend wurde die Maßnahme in den INB 2026 ergänzt sowie die Zeiträume in den INB 2027 aktualisiert.
Die Änderung in den INB 2026 tritt zum 2. Oktober 2026 vorläufig in Kraft. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
402.0202 Planungsprocedere, Trassenanmeldungen
Mit der neuen Regelung wird transparent und eindeutig geregelt, wann eine weitere ReferenceTrainID verbindlich erforderlich und durch den ZB sicherzustellen ist. Diese Anforderung für eine weitere ReferenceTrainID ergibt sich aus in Kombination mit dem Sektorhandbuch (JSG-Handbook 3.8, Kap. 8.2.3.9 und Annex 13 Kap 1.1. zum SectorHandbook).
Vorkommen kann dies z.B. bei räumlichen Teilzuweisungen (mittiges Teilstück erhält keinen Trassenvertrag) oder mittigem einfachen oder doppelten Teilausfall im unterjährigen Bau.
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 10. August 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Richtlinie 402.0305
Neben den sich aus der Einführung des TBV-Systems ergebenden Änderungen in Ril 402.0305 beabsichtigt die DB InfraGO AG weitere Anpassungen in diesem Regelwerk vorzunehmen:
Für die INB 2026 und 2027:
- Abschnitt 10 Abs. 1 (INB 2026) bzw. Abschnitt 9 Abs. 1 (INB 2027): Anpassung der Definition eines Ausnahmefalls
Für die INB 2027:
- Abschnitt 8 Abs. 4, Bereitstellung FPE für BKE der zweiten und dritten Konsultationsphase aus NEP: Die Regelung konkretisiert die Möglichkeiten, wie mit einem GPEnS umgegangen werden kann.
- Abschnitt 8 Abs. 8, ZB-Ressourcenplanung: Konkretisierung der bestehenden Regelungen mit dem Ziel, die Austausch- und Informationsqualität sowohl für ZB als auch DB InfraGO AG zu erhöhen.
- Abschnitt 8 Abs. 13: Korrektur FPE bzw. NAÄ bei groben Fehlern: Aufnahme einer Regelung, unter welchen Umständen eine nachträgliche Überarbeitung erfolgt.
- Abschnitt 10 Abs. 8,einfacher mittiger Teilausfall: Aufnahme einer Regelung, wie bei verschiedenen Fahrplanprodukten beim Erfordernis einer weiteren ReferenceTrainID verbindlich vorzugehen ist
- Abschnitt 10, Abs. 9, Erfordernis Trassenstornierung: Aufnahme einer zusätzlichen Regelung, wie bei einem baubedingten Zugnummerwechsel, Verkehrstageverschub sowie von zwei räumlich mittigen Teilausfällen vorzugehen ist.
- Abschnitt 10 Abs. 10, Baufahrplanregelungen in der vierten Konsultationsphase bei mehreren am Transport beteiligten EVU: Aufnahme einer ergänzenden Regelung, wie mit baubedingt anzupassenden Übergabepunkten umzugehen ist, an denen die Zugfahrt von einem EVU auf ein anderes EVU übergeht.
- Abschnitt 11 Abs. 3, Trassenanmeldungen baubedingter zusätzlicher Leistungen; Anpassung der Regelung für baubedingte zusätzliche Leistungen bei Bauarbeiten in Serviceeinrichtungen der DB InfraGO und für von Bauarbeiten in Serviceeinrichtungen Dritter betroffene Trassen
- Ril 402.0305A05, Fahrplananordnung (Beispiel): Aktualisierung der Unterlage
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 10. August 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Die aktuell gültigen INB 2026 und 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 07.09.2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 und 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
Anlagen zur Stellungnahme
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Synopse unterjährge Änderungen INB zur Stellungnahme
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INB 2026 zur Stellungnahme
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INB 2027 zur Stellungnahme
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INB_2026_Anlage_4.12a_Pilotverfahren Köln-Neuss_ Übersicht Kapazitäten VzG 2610 zur Stellungnahme
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INB_2026_Anlage_4.12b_Messmethodik und Verfahrensschritte bei der Bewertung des Pilotverfahrens zur Stellungnahme
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INB_2026_Anlage_5.6.2.3_Entgeltnachlass bei Umleitung durch Generalsanierungsmaßnahmen zur Stellungnahme
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INB_2027_Anlage_5.6.2.3_Entgeltnachlass bei Umleitung durch Generalsanierungsmaßnahmen zur Stellungnahme
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Ril 402.0202 (INB 2027) zur Stellungnahme
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Ril 402.0204 zur Stellungnahme
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Ril 402.0305 (INB 2026) zur Stellungnahme
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Ril 402.0305 (INB 2027) zur Stellungnahme
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Ril 402.0305A05_Muster Bau-Fplo zur Stellungnahme
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TNB 2026_zur Stellungnahme
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TNB 2027_zur Stellungnahme
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Ausnahme_Ril 420.0213 zur Stellungnahme