Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN: Regelungen zu Mehrkraft-Triebfahrzeugen

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21. Juli 2022, 11:02 Uhr

Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN: Regelungen zu Mehrkraft-Triebfahrzeugen

Zugangsberechtigte haben bis zum 22.08.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der NBN 2022 und 2023 Stellung zu nehmen.

Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 21.07.2022 unterjährige Änderungen zu den NBN 2022 und 2023 auf unserer Internetseite.

Mit den Regeln werden geänderte und neue Verfahren für das Verkehren von Mehrkraft-Triebfahrzeugen zum Traktionswechsel während der Fahrt und für das Laden von Akkumulatoren-Triebfahrzeugen vorgegeben.

Die Änderungen umfassen aktualisierte Regelungen zu Mehrkraft-Triebfahrzeugen:

  • Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“, Ausnahme 239: Die aktuell gültige Ausnahme 238 „Regelungen zur Abwendung von Gefährdungen durch Mehrkraft-Triebfahrzeuge“ soll mit Inkraftsetzung der Ausnahme 239 außer Kraft gesetzt werden.
  • Ril 492.1005 „Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen“, Ausnahme 101

Die aktuell gültige Ausnahme 238 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 22.08.2022 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com