Entgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

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Artikel: Entgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Hier befinden sich die wesentlichen Neuerungen zum Trassenpreissystem 2025 im Hinblick auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) inklusive der gültigen Entgelte 2025.

Aufgrund der Verschmelzung von DB Netz AG und DB Station&Service AG sind ab dem Trassenpreissystem (TPS) 2025 die Kosten der Bahnsteige im Mindestzugangspaket der Trassen zu integrieren. In gleicher Höhe werden die Kosten im Stationspreissystem abgesenkt.

Um die inflationsbedingt gestiegenen Personal- und Instandhaltungskosten zu finanzieren, ist für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 eine durchschnittliche Entgelterhöhung in Höhe von rd. +6 % unvermeidbar.

Wegen der gesetzlichen Regelung und Entscheidungen der BNetzA werden die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit nur +0,6 % ggü. dem Vorjahr erhöht. Diese Deckelung der SPNV-Entgelte führt zu einer Entgeltsteigerung im Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), die aus Sicht der DB InfraGO AG beide Marktsegmente überproportional belastet.

Die Liste der Entgelte des TPS 2025 befinden sich im Downloadbereich. Im Folgenden befinden sich die wesentlichen Neuerungen ggü. dem TPS 2024 bezogen auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Hinweis:

Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnutzungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen sind für den Zeitraum vom 15.12.2024 bis 13.12.2025 gültig. Es gelten ausschließlich die „Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2025“ in Verbindung mit der „Liste der Entgelte“ (Anlage 5.3 der INB 2025).

Abstellen auf Schienenwegen

Für Abstellungen auf Schienenwegen über 60 Minuten auf Basis eines entsprechenden Kundenwunsches erhebt die DB InfraGO AG bzw. die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH gemäß Ziffer 5.4.1. INB ein Entgelt.

Dieses Entgelt entspricht dem Entgelt von Produktkategorie Abstellung I. Die entsprechende Entgelthöhe ergibt sich aus der für die jeweilige Netzfahrplanperiode geltende Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG (vgl. Ziffer 7.3.1.4.1. INB) und beträgt für das Fahrplanjahr 2024/2025 4,97 € pro Stunde, jedoch mindestens 50 €.

Ende des Expander-Inhaltes
Erhöhtes Stornierungsentgelt nach Streitbeilegungs- und Höchstpreisverfahren

Für alle Stornierungen von Trassen, welche durch das Streitbeilegungs- oder Höchstpreisverfahren gem. Ziffer 4.2.1.8 und 4.2.1.11 zugewiesen wurden und welche zwischen Ablauf der Angebotsannahmefrist zum endgültigen Netzfahrplanentwurf der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung bis zum 30.11. desselben Jahres storniert werden, beträgt das Stornierungsentgelt 2.284 € im SPNV.

Ziel der neuen Regelung ist es, Anreize für einen umsichtigen Umgang mit hochnachgefragten Kapazitätsrechten zu setzen.

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