Artikel: Entgeltkompensationen und Nachlässe im SGV
Neuverkehrsnachlass
Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre gewährt die DB InfraGO AG allen Zugangsberechtigten zeitlich begrenzte Nachlässe in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Prozent auf das Trassenentgelt. Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten und ab einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme gewährt.
Der Neuverkehrsnachlass muss vor Anmeldung der entsprechenden Zugtrasse über folgenden Link bei der DB InfraGO AG beantragt werden: https://neuverkehrsnachlass.dbinfrago.com
Weitere Informationen zu den Bedingungen zur Erreichung des Neuverkehrsnachlasses befinden sich in den INB unter Ziffer 5.2.6.1.
Ende des Expander-InhaltesEntgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand & Minderung auf Verlangen
Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie der zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom mindert die DB InfraGO AG unaufgefordert das Trassenentgelt, wenn es infolgedessen zu Zusatzverspätungen kommt. Weitere Mängel können von den Zugangsberechtigten in einer konkreten schriftlichen Mängelanzeige angezeigt werden und zu einer Minderung des Trassenentgelts auf Verlangen führen.
Informationen zur Entgeltminderung befinden sich in den INB unter Ziffer 5.6.5.1.
Ende des Expander-InhaltesKompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan
Wurde aufgrund einer veröffentlichten und im Netzfahrplan berücksichtigten Baumaßnahme
- mindestens ein angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstelle) im Einzelinfrastrukturnutzungsvertrag nicht umgesetzt
- oder eine Anmeldung durch die Zugangsberechtigten über einen Umleitungsweg zwischen Zugangsberechtigtem und DB InfraGO AG im Vorfeld der Netzfahrplanerstellung vereinbart
- oder eine Trasse von Zugangsberechtigten aufgrund einer Totalsperrung in Folge einer solchen Baumaßnahme über einen Umleitungsweg angemeldet,
wird das entsprechende Trassenentgelt im Schienengüterverkehr so berechnet als sei die Trasse dem Subsegment räumliche Flexibilität („R-Flex“) zugeordnet (vgl. „R-Flex“ unter Marktsegmente SGV). Die Bestellung der Trasse muss zum Netzfahrplan erfolgt sein.
In den INB befindet sich die entsprechende Regelung zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitung unter Ziffer 5.6.2.1.
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