Entfall der Vorgabe zum Einsatz störfester GSM-R-Funkmodule

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

01. Dezember 2022, 14:36 Uhr

Artikel: Entfall der Vorgabe zum Einsatz störfester GSM-R-Funkmodule

Die Bundesnetzagentur hat den beabsichtigten Vorgaben der DB Netz AG hinsichtlich des Einsatzes von störfesten GSM-R-Funkmodulen für Zug- und Rangierfunk für die Netzfahrplanperioden 2023 und 2024 widersprochen.

Mit Beschluss vom 23.11.2022 (BK10-22-0310_Z) hat die Beschlusskammer der BNetzA Regelungen in den Technischen Nutzungsbedingungen (TNB) in den Abschnitten C.5.2 und C.6.2 hinsichtlich der Vorgaben des Einsatzes von störfesten GSM-R-Funkmodulen für Zug und Rangierfunk für den Zeitraum 11.12.2022 – 14.12.2024 widersprochen.

Demzufolge können die Regelungen für die Netzfahrplanperioden 2023 und 2024 nicht in Kraft treten. Wir als DB Netz AG haben die TNB entsprechend angepasst und in unserem Internetauftritt unter nebenstehendem Link veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir als DB Netz AG, die beanstandeten Regelungen in die Nutzungsbedingungen Netz (NBN) für die Netzfahrplanperioden 2025ff wieder aufzunehmen.