Artikel: Anmeldung von Expresstrassen im Schienengüterverkehr ab Netzfahrplan 2024 wieder möglich
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) ist die Anmeldung von Expresstrassen im Schienengüterverkehr (SGV) derzeit ausgesetzt. Für den Netzfahrplan 2024 wird eine Bestellung wieder möglich sein.
Zur Umsetzung der ursprünglich bis zum 28.02.2023 geltenden Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) haben wir als DB Netz AG zum 31.08.2022 unsere Nutzungsbedingungen angepasst, um Energietransporten Vorrang auf der Schiene zu gewähren.
Im Zuge dieser Anpassung ist seitdem die Anmeldung von SGV-Verkehren mit dem Zusatz „Express“ ausgesetzt. Unabhängig von der durch den Bundesrat am 10.02.2023 beschlossenen Verlängerung der EnSiTrV bis zum 31.03.2024 haben wir als DB Netz AG uns aufgrund von Forderungen des Marktes und dem bisher niedrigen Niveau der Inanspruchnahme der EnKo-Trassen entschlossen, Bestellungen mit dem Zusatz „Express“ für das Fahrplanjahr 2024 wieder möglich zu machen.
Somit sind bereits ab der Netzfahrplanbestellphase am 13.03.2023 wieder Bestellungen mit dem Zusatz „Express“ für Trassen ab dem Fahrplanwechsel möglich. Auch im Gelegenheitsverkehr wird ab dem Fahrplanwechsel im Dezember die Bestellung des Zusatzes „Express“ wieder ermöglicht.
Im laufenden Fahrplanjahr bleibt die Anmeldung von Expresstrassen im SGV weiterhin ausgeschlossen.