Reinigung von Ladestraßen

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25. Januar 2024, 15:00 Uhr

Artikel: Reinigung von Ladestraßen

Hinweis auf die Dokumentationspflicht zur Reinigung von Ladestraßen gemäß Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024.

Ziffer 7.3.1.2.1.2. der NBN 2024 regelt die Dokumentationspflicht bzgl. der Reinigung von Ladestraßen.  

Der Zugangsberechtigte (ZB) bzw. das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist verpflichtet, die Ladestraße gereinigt zu hinterlassen. Damit verbunden ist die Aufforderung, vorhandene Verunreinigungen zum Nutzungsbeginn und die erfolgte Reinigung zum Nutzungsende zu dokumentieren.  

Die DB InfraGO AG empfiehlt daher eine aussagekräftige Fotodokumentation der gesamten Ladestraße. Auf den Fotos sollte die Ladestraße, die Ladekante und der Gleisbereich erkenntlich sein. Wichtig:  Alle Fotos müssen einen Zeitstempel mit Datum und Uhrzeit beinhalten.  

Die DB InfraGO AG bittet alle betroffenen ZB/EVU die entsprechende Dokumentation vor Beginn der Verladung und nach erfolgter Reinigung per E-Mail an die regionalen Ansprechpartner in der Vermarktung Serviceeinrichtung (SE) zu senden. In dieser E-Mail soll neben der Dokumentation folgendes enthalten sein:

  • eine eindeutige Beurteilung, ob die Ladestraße in einem gereinigten oder ungereinigten Zustand übernommen wurde  
  • ob eine Reinigung nach der eigenen Verladung erfolgt ist oder nicht und  
  • eine E-Mail, mit Signatur, aus der hervorgeht, für welchen ZB/EVU diese Dokumentation erfolgt ist inkl. der Nennung des entsprechenden ENV-SE