Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2025 & 2026 (17.04.2025-19.05.2025)
Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 und 2026
Wie mit der Kundeninformation vom 17.04.2025 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2025 und 2026 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Ril 302.2206Z01 „ÖGV für die Grenzbetriebsstrecke Forst (Lausitz) – Tuplice“
Die Örtlichen Grenzvereinbarung (ÖGV) für die Grenzbetriebsstrecke Forst (Lausitz) – Tuplice wird neu herausgegeben. Die nicht anwendergerechte Unterbringung der Regeln der Allgemeinen Grenzvereinbarung zwischen der DB InfraGO AG und der PKP PLK S.A. (AGV) wurde dahingehend geändert, dass die Regeln der AGV in die ÖGV integriert wurden. Die Integration der AGV-Regeln in die ÖGV ermöglichte es, einige Regeln standortbezogen zu konkretisieren, Widersprüche zwischen den beiden Vereinbarungen zu beseitigen, oder konkurrierende Regeln zu beseitigen. Sowohl bei der DB InfraGO AG wie auch bei der PKP PLK S.A. gab es umfangreiche Aktualisierungen im betrieblich-technischen Regelwerk und Strukturänderungen in den Organisationseinheiten. In dem Zusammenhang wurden weitere für den Grenzbetrieb relevante Betriebsvorschriften und Formulierungen überarbeitet.
Die Änderungen treten zum 01.09.2025 in Kraft.
Nichtbepreisung bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt außerhalb des Geltungsbereichs der INB „Ziffer 5.6.3.3 und 5.6.4“
Die DB InfraGO AG führt Regelungen zum Verzicht der Bepreisung einer Stornierung ein , wenn diese aufgrund höherer Gewalt außerhalb des Geltungsbereichs der INB verursacht wurde.
Die Zugangsberechtigten profitieren von der Nichterhebung der Stornierungsentgelte. Insofern wäre ohne die vorläufige Inkraftsetzung insbesondere das Ziel der Regulierung Nr. 2 gemäß § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.Die Änderungen werden am 12.05.2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt.
Redaktionelle Anpassungen INB
Im Zuge der unterjährigen Änderung werden folgende weiteren redaktionellen Änderungen vorgenommen:
- In Ziffer 5.1 der INB 2025 und INB 2026 Aktualisierung aufgrund der Umfirmierung der DB InfraGO AG
- In den Anlagen 5.1a und 5.1b der INB 2025 Korrektur von Fehlern bei den Bezeichnungen der Betriebsstellen
Durch die Änderungen werden die INB 2025 und INB 2026 auf den aktuellen Stand gebracht und Fehler korrigiert (gem. § 19 Abs. 4 ERegG).
Die aktuell gültigen INB 2025 und 2026 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 19.05.2025 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2025 und 2026 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
Anlagen zur Stellungnahme
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Synopse INB zur Stellungnahme
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INB 2025 zur Stellungnahme
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INB 2025 Anlage 5.1a Liste der aufkommensstarken Grenzstellen zur Stellungnahme
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INB 2025 Anlage 5.1b Liste der Metropolbahnhöfe zur Stellungnahme
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INB 2026 zur Stellungnahme
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Synopse Ril 302.2206Z01 zur Stellungnahme
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Ril 302.2206Z01 zur Stellungnahme