Artikel: Einschränkungen auf dem Streckenabschnitt Frankfurt (Oder) Oderbrücke – Frankfurt (Oder) Grenze (Streckennr. 6155) durch Infrastrukturschäden infolge eines Störfalls am Bahnhof Frankfurt (Oder) - Oderbrücke
Aufgrund von Infrastrukturschäden infolge eines Störfalls am 12.03.2022 und der dadurch eingeschränkten Kapazität, beachten Sie bitte bei Verkehren über den Streckenabschnitt Frankfurt (Oder) Oderbrücke – Frankfurt (Oder) Grenze (Streckennr. 6155) entsprechende Einschränkungen und Empfehlungen.
Seit dem 12.03.2022 stehen die Gleise 1 bis 3 im Bahnhof Frankfurt (Oder) Oderbrücke in Richtung Polen nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund von Oberbau – und Weichenschäden sind die Gleise 1 bis 3 voraussichtlich bis Ende März gesperrt. Die durchgehenden Hauptgleise 4 und 5 stehen weiterhin zur Verfügung, ebenso die Gleise 6 bis 8.
Gegenwärtig stehen unfallbedingt keine Trassenkapazitäten im Gelegenheitsverkehr zur Verfügung. Wir arbeiten dringlich an der Wiederherstellung der Infrastruktur.
Bis zur Schadensbeseitigung werden zur Entlastung des Bahnhofs Oderbrücke folgende Maßnahmen nahegelegt:
- auf Triebfahrzeugwechsel im Bahnhof Oderbrücke zu verzichten
- die Dauer der Verkehrshalte im Bahnhof Oderbrücke zu reduzieren
- im Grenzverkehr nur mit Mehrsystemloks oder V-Traktion zu verkehren.
Alternativ können folgende Laufwege gewählt werden:
- für E-Traktion ab/ bis Guben
- für E-/ V-Traktion über Horka