Kurzfristige Totalsperrung in Hamburg-Eidelstedt für Softwarewechsel erforderlich

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27. April 2023, 13:03 Uhr

Artikel: Kurzfristige Totalsperrung in Hamburg-Eidelstedt für Softwarewechsel erforderlich

Zur Durchführung von Softwarewechseln in Hamburg-Eidelstedt sind zwei zusätzliche nächtliche Totalsperrungen erforderlich: Auf den VzG-Strecken 1220 Pz-Gleise und 1232 Gz-Gleise ist im Zeitraum vom 24.06.2023 bis 25.06.2023 sowie vom 31.07.2023 bis 01.08.2023 jeweils von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr kein Zugverkehr möglich. Auch das Werk Hamburg-Eidelstedt ist in diesen Zeiträumen nicht erreichbar.

Die für den Betrieb im Stellwerk Ef im Bahnhof Eidelstedt vorhandene Gleisfreimeldeanlage muss erneuert werden. Eine schnellstmögliche Erneuerung der Bestandsanlage ist unumgänglich. Für den bautechnischen Fortgang weiterer Investitionsprojekte, welche den Betrieb im Regionalbereich Nord perspektivisch maßgeblich stützen werden (z. B. die Projekte Blockanpassung Altona und Erneuerung ESTW Eidelstedt), ist eine funktionsfähige Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof Eidelstedt notwendig.

Aufgrund dessen wird die Inbetriebnahme im Projekt Erneuerung Gleisfreimeldeanlage Hamburg-Eidelstedt zeitnah umgesetzt.

Um den kurzfristigen Baubedarf zu realisieren, wurden alle erforderlichen Gewerke auf den nur unbedingt notwendigen Zeitbedarf komprimiert. Zudem haben wir verschiedene Zeiträume geprüft und hierbei sorgfältig abgewogen. Mithin wurden die zwei zusätzlich erforderlichen Totalsperrungen mit Bedacht in die nächsten Fokusbauzeiträume gelenkt, über die wir Sie grundsätzlich am 15.12.2022 über dieses Medium informiert hatten:

  • Von Samstag, 24.06.2023 23:00 Uhr bis Sonntag, 25.06.2023 05:00 Uhr
  • Von Montag, 31.07.2023 23:00 Uhr bis Dienstag, 01.08.2023 05:00 Uhr

Während der Totalsperrungen ist kein Zugverkehr in Hamburg-Eidelstedt auf dem ScanMed-Korridor zwischen Hamburg-Langenfelde und Pinneberg möglich.

Wir möchten Sie bitten, diese Kapazitätseinschränkung bei anstehenden Trassenanmeldungen für Züge des flexiblen Verkehrs zu beachten und nach Möglichkeit auf Zeiten vor bzw. nach den oben benannten Zeiträumen auszuweichen. Die baufahrplanerische Behandlung der Maßnahme haben wir abgeschlossen.