KuNAS/KODA – neue Fristenregelung beim Stellen von Umkodierungsanträgen

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02. Juni 2023, 12:01 Uhr

Artikel: KuNAS/KODA – neue Fristenregelung beim Stellen von Umkodierungsanträgen

Die DB Netz AG führt zum Fahrplanwechsel am 11.06.2023 neue Fristenregelungen beim Stellen von Umkodierungsanträgen ein. Dem Antragstellenden wird die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben mit der Option neue Erkenntnisse einzureichen.

Der Prozess zu Umkodierungsanträgen von Verspätungskodierungen wird verändert. Ab dem Fahrplanwechsel am 11.06.2023 besteht die Möglichkeit, neue Erkenntnisse zu bestehenden Umkodierungsanträgen einzureichen. Damit verändern sich auch die Fristen zur Einreichung von Umkodierungsanträgen (5 Tage), neuen Erkenntnissen und der finalen Stellungnahme (insgesamt 9 Tage). Die Details werden im Folgenden beschrieben.  

Aus dem in nebenstehendem Download-Bereich bereitgestellten Dokument ergeben sich die Fristen für alle am Umkodierungsprozess beteiligten Akteure. Bitte beachten Sie wie bisher, dass Wochenenden in der Korrekturphase als arbeitsfreie Tage gewertet werden. Da Verspätungsdatensätze rund um die Uhr generiert werden können, werden im neuen Fristenmodell die sieben möglichen Varianten, abhängig vom Wochentag, an dem die Verspätung entsteht, gesondert skizziert. Durch die arbeitsfreien Wochenenden variieren die Fristen für die Akteure abhängig vom Zeitpunkt der Verspätungsgenerierung. Die Fristen aus der Anlage sind verbindlich einzuhalten. Hierbei bleibt der Kodierungsprozess in Bezug auf die Phase der Erst- und Feinkodierung sowie in Bezug auf die Validierungsphase mit seinen ursprünglichen Fristen und Pflichten bestehen. 

Nach Abschluss der Validierungsphase haben Sie unverändert die Möglichkeit, einen Umkodierungsantrag mittels E-Mail an das Tool „KundeNetzAnreizSystem“ KuNAS oder direkt über die Webanwednung KODA zu stellen. Die DB Netz AG prüft den eingereichten Umkodierungsantrag und sendet ihn spätestens nach den gemäß der Anlage geltenden Fristen, ergänzt um die Zustimmung oder eine begründete Ablehnung, an den Antragstellenden zurück. Die Rückmeldungen zu den mittels der webbasierten Anwendung KODA gestellten Umkodierungsanträgen werden den Antragstellenden in dieser Anwendung angezeigt. Bei Akzeptanz des Umkodierungsantrags wird die Verspätungskodierung geändert. Bestehen weiterhin berechtigte Beanstandungen gegen die Entscheidung innerhalb des bearbeiteten Umkodierungsantrags, wird den Antragstellenden die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß den in der Anlage genannten Fristen gegeben. Nach Prüfung der Stellungnahme entscheidet die DB Netz AG anhand der vorliegenden Informationen abschließend über die Zustimmung oder Ablehnung des Umkodierungsantrags. Alle Betroffenen von Kodierungsänderungen sind spätestens nach 12 Tagen über das Ergebnis zu informieren.  

Prinzipiell stehen Ihnen unverändert zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie neue Erkenntnisse an die DB Netz AG richten können: 

  1. per Mail direkt an KuNAS (kunas.db.netz@deutschebahn.com
  2.  über die Webanwendung KODA  

Zu 1.) per Mail direkt an KuNAS 

  • Voraussetzung für den Versand Ihrer Stellungnahme ist, dass bereits ein Erstantrag in KuNAS vorliegt und innerhalb der genannten Fristen liegt. 
  • Beim Nachreichen von Informationen muss der Betreff mit der Zeichenfolge „INFO_“ beginnen. Es folgt der Betreff, der beim Versand des Erstantrages verwendet wurde, also 

            INFO_Kundennummer_Datum_Verarbeitungs-ID             z.B. INFO_Z9999_20220714_12345 

  • Es muss eine Exceldatei im Format .xlsx mit den unveränderten Angaben des Erstantrages mitgesendet werden. Hier aber nur die Zeilen, auf die sich der Nachtrag bezieht. 
  • Es kann in dieser Exceldatei im Feld „Begründung“ zusätzlicher Text ergänzt werden.  
  • Es können weitere zusätzliche Anhänge mitgesendet werden. Deren Name muss mit der Zeichenfolge „INFO_“ beginnen. z.B. INFO_Bild1; INFO_Nachweisdokument 

Zu 2.) über die Webanwendung KODA 

Mit dem Tool KODA haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Verspätungskodierungen in einem Webtool anzeigen zu lassen und darüber hinaus auch direkt einen Umkodierungsantrag, nachträglich neue Erkenntnisse sowie Dateianhänge in KODA zu erfassen. Dabei wird automatisch auf die technischen Konventionen des Zielsystems KuNAS geachtet, so dass Sie diese nicht selbst berücksichtigen müssen.  

Das Handbuch sowie den Klick-Dummy zu KODA finden Sie nebenstehend als Download.  Weiterhin gelangen Sie über den nebenstehenden Link zu einem YouTube-Video, welches die Benutzung von KODA verdeutlicht. Wenn Sie noch keinen Zugriff auf das Tool KODA haben, melden Sie sich bitte bei der #Einfachbahn unter folgender E-Mail-Adresse: einfachbahn@deutschebahn.com