Artikel: Kurzfristig erforderlicher zusätzlicher Sperrbedarf der Eisenbahnüberführung (EÜ) Wasbeker Straße in Neumünster vom 17.11.2023 bis zum 27.11.2023
Aufgrund von Schwierigkeiten in der Bauausführung konnten in den vorgesehenen Sperrzeiten Anfang des Jahres nicht wie geplant alle drei Überbauten der EÜ Wasbeker Straße umgesetzt werden. Gemäß der Bewertung des Fachbeauftragten Brücken kann der uneingeschränkte Betrieb jedoch nur noch bis Ende Dezember 2023 sichergestellt werden. Die Herstellung der Brücke ist unumgänglich, da ohne die Umsetzung der Maßnahme eine Reduzierung der Streckenklasse entstehen würde. Die Erneuerung verhindert demnach eine Lasteinschränkung des Bahnhofs.
Die Maßnahme musste unter Prüfung von technischen Lösungen, Alternativen und Kapazitäten entsprechend neu eingetaktet werden. Für den Umbau von Gleis 2 und Gleis 4 konnten bestehende Sperrzeiten im August und September 2023 für die „Deckung“ genutzt werden. Für die Erneuerung von Gleis 3 haben diese Sperrzeiten nicht ausgereicht.
Für den weiteren Betrieb im Bahnhof Neumünster mit der Streckenklasse D4 muss der dritte und letzte Überbau der Wasbeker Straße daher erneuert werden. Dementsprechend werden im Bahnhof Neumünster die folgenden zusätzlichen Sperrungen erforderlich:
Vom 17.11.2023, 05:00 Uhr bis zum 27.11.2023, 05:00 Uhr werden die Gleise 2 und 3 und Fahrten auf dem Gegengleis von Brokstedt bis Neumünster durchgehend gesperrt.
Darüber hinaus wird zusätzlich in den Nächten 17.11.2023/18.11.2023 bis 23.11.2023/24.11.2023 jeweils von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr sowie in der Nacht vom 24.11.2023 auf den 25.11.2023 von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr das Gleis 4 gesperrt. In diesen Nächten ist somit der Bahnhof Neumünster gesperrt.
Infolgedessen kommt es im genannten Zeitraum im Schienenpersonenverkehr (SPV) zu Teilausfällen und Verspätungen. Im Schienengüterverkehr (SGV) kommt es zu Verspätungen.
Wir möchten Sie bitten, den betroffenen Streckenabschnitt und vor allem die genannten Zeiträume mit den Totalsperrungen bei anstehenden Trassenanmeldungen für Züge des flexiblen Verkehrs im SPV und SGV zu beachten und auf Zeiten vor bzw. nach diesen Zeiträumen auszuweichen.