Verschiebung der Inkraftsetzung von Regelwerk auf dem Grenzübergang Aachen Hbf – Y. Hammerbrücke

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21. September 2023, 13:15 Uhr

Artikel: Verschiebung der Inkraftsetzung von Regelwerk auf dem Grenzübergang Aachen Hbf – Y. Hammerbrücke

Die zum 24.09.2023 geplante Neuherausgabe der Grenzbetriebsvereinbarung als Zusatz 302.8201Z01 verschiebt sich.

Aufgrund der Inbetriebnahme von ETCS Level 2 auf der belgischen Strecke (L 37) zwischen der Abzweigung Hammerbrücke und dem Bahnhof Welkenraedt und der damit zusammenhängenden Anpassung der Transition zwischen den belgischen und deutschen Zugsicherungssystemen sind Anpassungen in der Richtlinie 302.8201Z01 notwendig.  

Durch Verzögerungen im Prozess des belgischen Infrastrukturbetreibers verschiebt sich die Inkraftsetzung. Über das neue Inkraftsetzungsdatum werden wir Sie gesondert informieren. 

Zugangsberechtigte hatten in der Zeit vom 22.06.2023 bis 24.07.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die beabsichtigten Änderungen am betrieblich-technischen Regelwerk waren anschließend Gegenstand des Beschlusskammerverfahrens BK10-23-0196_Z der Bundesnetzagentur und wurden nicht abgelehnt. 

Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen Netz (NBN) sind unter dem nebenstehenden Link abrufbar.