Artikel: Inkraftsetzung von Regelwerk auf dem Grenzübergang Aachen Hbf – Abzweigung Hammerbrücke zum 02.11.2023
Die Neuherausgabe der Grenzbetriebsvereinbarung als Zusatz 302.8201Z01 wird zum 02.11.2023 in Kraft gesetzt.
Aufgrund der Inbetriebnahme von ETCS Level 2 auf der belgischen Strecke (L 37) zwischen der Abzweigung Hammerbrücke und dem Bahnhof Welkenraedt und der damit zusammenhängende Anpassung der Transition zwischen den belgischen und deutschen Zugsicherungssystemen sind Anpassungen in der Richtlinie 302.8201Z01 notwendig. Die Grenzbetriebsvereinbarung wird zum 02.11.2023 in Kraft gesetzt.
Durch Verzögerungen im Prozess des belgischen Infrastrukturbetreibers hatte sich die geplante Inkraftsetzung verschoben. Diese Verzögerung wurde mittels Kundeninformation am 21.09.2023 kommuniziert.
Zugangsberechtigte hatten in der Zeit vom 22.06.2023 bis 24.07.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die beabsichtigten Änderungen am betrieblich-technischen Regelwerk waren anschließend Gegenstand des Beschlusskammerverfahrens BK10-23-0196_Z der Bundesnetzagentur und wurden nicht abgelehnt.
Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen Netz (NBN) sind unter dem nebenstehenden Link abrufbar.