TPS-Abrechnung - Entgelt für Nichtstornierung wird ausgesetzt

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07. März 2024, 15:04 Uhr

Artikel: TPS-Abrechnung - Entgelt für Nichtstornierung wird ausgesetzt

Das zum 10.12.2023 eingeführte Entgelt für Nicht-Stornierung > 20 Stunden nach Abfahrt gemäß NBN 2024 Ziffer 5.6.3.3 wird bis zum 30.06.2024 ausgesetzt.

Zum Fahrplanwechsel 2023/2024 wurde ein Entgelt für nicht-genutzte Trassen eingeführt, die nicht spätestens 20 Stunden nach Abfahrt storniert wurden. Aufgrund der anhaltenden Herausforderungen mit der Abrechnungs-IT wird dieses Entgelt derzeit nicht fakturiert und wird voraussichtlich erst Mitte des Jahres abrechenbar sein. 

Eine kurzfristige Anpassung Ihres Stornierungsverhalten wird durch die nicht vorhandenen Rechnungsinformationen deutlich erschwert. Das Entgelt kann seine erwünschte Anreizwirkung somit nicht entfalten. 

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, auf eine rückwirkende Abrechnung des o.g. Entgelts zu verzichten und das Entgelt bis zum 30.06.2024 auszusetzen. Das Entgelt wird somit erst ab dem 01.07.2024 erhoben. Eine erstmalige Abrechnung ist mit der Juli-Abrechnung Anfang August vorgesehen. Hierzu werden wir Sie rechtzeitig gesondert informieren.   Wir bitten Sie trotz der Nicht-Abrechnung des o.g. Entgelts, nicht-genutzte Trassen weiterhin bis spätestens 20 Stunden nach der ursprünglichen Abfahrt zu stornieren, damit kurzfristig nicht genutzte Kapazitäten dispositiv genutzt werden können. 

Die übrigen Stornierungsregelungen gemäß NBN 2024 Ziffer 5.6. werden nicht ausgesetzt und rückwirkend Mitte 2024 nachberechnet. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n Kundenberater:in.