Geschäftsplan gemäß §9 ERegG

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Nach §9 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sind Betreiber von Schienenwegen verpflichtet, jährlich einen Geschäftsplan vorzulegen und zu veröffentlichen. Dieser Geschäftsplan enthält insbesondere Angaben zu den beabsichtigten Entwicklungen der Infrastruktur, geplanten Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie zu den Kapazitäten und Preisen im betreffenden Netz.

Auf dieser Seite finden Sie den aktuellen Entwurf unseres Geschäftsplans gemäß §9 ERegG. Der Entwurf kann auf der rechten Seite dieser Seite heruntergeladen und eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung zur Transparenz und Information im Rahmen der Koordinierung mit allen Beteiligten erfolgt und der Entwurf noch nicht final ist.

Die Beteiligten analog der Leitlinien haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahme bis zum 5. März 2026 unter der angegebenen E-Mail-Adresse abzugeben.