Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan 2025

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07. März 2024, 15:03 Uhr

Artikel: Trassenanmeldungen zum Netzfahrplan 2025

Vom 11.03.2024 bis 08.04.2024 können Sie Ihre Trassenanmeldungen für die erste Phase zum Netzfahrplan 2025 vornehmen.

Trassenanmeldungen müssen über unser Trassenportal (TPN) erfolgen. Die Bestellung von Trassen über E-Mail oder Fax ist nur in Ausnahmefällen möglich (vgl. Ziffer 4.2 der INB 2025). Die Grundlagen für die Trassenvergabe finden Sie in unseren Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB 2025). 

Unser Ziel ist es, auf Basis Ihrer Anmeldungen und den vorhandenen Kapazitäten im Schienennetz einen zeitgerecht und qualitativ hochwertigen Netzfahrplan zu erstellen. Wir erwarten wie im letzten Jahr insgesamt eine hohe Anzahl zu koordinierender Trassenwünsche. 

Das macht im Rahmen der zeitlich begrenzten Netzfahrplanerstellung eine prozessuale Straffung der Trassenvergabe und Koordinierung in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung notwendig.  

Für Sie heißt das insbesondere: 

  • Bitte nutzen Sie die Beratungsergebnisse aus der Fahrlagenberatung 2025 bei Ihrer Trassenanmeldung und tragen Sie im Trassenportal im Feld: „Programm Kunde“ für den SGV nach dem Muster F, Zugnummer „aus FLB“, ein, sowie beim SPV die Zug-/ oder Studiennummer zur Erkennung in das Feld „Bemerkungen Kunde an DB InfraGO AG“; 
  • Tragen Sie bitte zur Reduzierung des gegenseitigen Aufwands die Gewährung erweiterter Spielräume in TPN im Feld „Bemerkungen Kunde an DB InfraGO AG“ bereits mit der Trassenanmeldung ein; 
  • Es bestehen kurze Zeitfenster für Ihre Rückmeldungen, z. B. von einem Arbeitstag bei der Gewährung erweiterter Spielräume während der Trassenbearbeitung; 
  • Gewährleisten Sie bitte die durchgängige Erreichbarkeit entscheidungsbefugter Ansprechpersonen während der gesamten Netzfahrplanerstellung mittels vollständiger Angabe der Kontaktdaten in TPN; 
  • Es bedarf ggf. der Teilnahme an zentral gebündelten ganztägigen virtuellen Konfliktlösungsgesprächen, die gesondert mit Ihnen abgestimmt werden; 
  • Bei der Berechnung des Regelentgeltes gemäß Ziffer 4.2.1.10 der INB 2025 gehören zu den Gründen für baubedingte Laufwegänderungen und baubedingte Abweichungen auch unterjährige Baumaßnahmen, die in den Planungsparametern veröffentlicht sind. 

Die einzelnen Konfliktlösungsgespräche werden von April bis Juni 2024 stattfinden.  Bitte merken Sie sich diesen Zeitrahmen bereits vor, sodass Ihre Teilnahme in einem möglichen Konfliktfall sichergestellt ist. Eine konkrete Einladung kann u. U. äußerst kurzfristig erfolgen. Die Einladungen erfolgen über das Kundencenter Netzfahrplan. 

Sollten Sie Trassenanmeldungen über das Path Coordination System (PCS) von RNE vornehmen, weisen wir darauf hin, dass nach Abschluss des Netzfahrplanprozesses der Vertriebskanal aus technischen Gründen gewechselt werden muss und eventuelle Folgeaufträge nur über TPN erfolgen können. 

Über den Zeitpunkt des Vertriebskanal-Wechsels informieren wir rechtzeitig in einer weiteren Kund:inneninformation. 

Bitte reichen Sie ein Anliegen über das Ticketsystem ein (Button „Anliegen einreichen“), wenn Sie sich im Trassenportal (TPN) anmelden möchten. 

Im Zuge Ihrer Trassenmeldungen für den Netzfahrplan 2025 bitten wir Sie, im Falle von Trassenanmeldungen, die auf Ausschreibungsverkehren beruhen, um folgendes Vorgehen: Bitte geben Sie (auf freiwilliger Basis) im Feld „Bemerkungen Kunde an DB InfraGO AG“ im Trassenportal bzw. im System PCS im Feld „Bemerkungen“ das Schlagwort „Ausschreibungsverkehr“ an, damit wir in der Trassenkonstruktion auf diesen Sachverhalt aufmerksam werden (siehe Ziffer 4.2.1.7.2 der INB 2025).