Artikel: Fahrplanjahr 2025: Einzelgrenzlastberechnungen für den Gelegenheitsverkehr
Die DB InfraGO AG bittet ihre Kund:innen darum, die Einzelgrenzlastberechnungen für den geplanten Gelegenheitsverkehr im Fahrplanjahr 2025 frühzeitig vor dem Fahrplanwechsel im Dezember zu beantragen.
Die DB InfraGO AG bedankt sich bei ihren Kund:innen, dass sie im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 03.05.2024 auf Anträge für Einzelgrenzlastberechnungen für den Gelegenheitsverkehr 2025 weitestgehend verzichtet haben und damit die schnelle Bearbeitung der Einzelgrenzlastberechnungen für die Netzfahrplanerstellung unterstützt haben.
Zudem möchte sie an die Bearbeitungsdauer von bis zu 15 Arbeitstagen für Einzelgrenzlastberechnungen erinnern und darum bitten, frühzeitig vor dem Fahrplanwechsel im Dezember notwendige Einzelgrenzlastberechnungen für den Gelegenheitsverkehr 2025 zu beantragen.
Kund:innen können das #Einfachbahn-Tool GretA oder den Trassenfinder nutzen, um die Regelgrenzlast vor einem Antrag auf Einzelgrenzlastberechnung abzufragen. Damit ist ein sofortiges Ergebnis zur fahrbaren Last für verschiedene Fahrzeuge erhältlich. GretA und der Trassenfinder sind über die nebenstehenden Links erreichbar.
Es ist zu beachten, dass für die Trassenanmeldung der Wert der Regelgrenzlast bei 700 m Wagenzuglänge maßgebend ist, unabhängig von der angemeldeten Wagenzuglänge.
Weitere Informationen zum Thema Grenzlasten und Einzelgrenzlastberechnungen sind über den nebenstehenden Link erhältlich.