Artikel: Hinweis zu Ril 408.4801 2 (1) Aufstellen Auftragsbuch
Hinweis: Ein Auftragsbuch ist nur für die Mitarbeiter des EIU aufzustellen.
Mit der Aktualisierung 5 der Richtlinie 408 – Fahrdienstvorschrift – wurde in Ril 408.4801 2 (1) ergänzt, dass zusätzlich oder abweichende Regeln auch im Auftragsbuch bekanntgegeben werden können. Die DB InfraGO AG weist darauf hin, dass durch die Erweiterung der Aufzählung keine Vorgabe für die EVU entsteht, ein Auftragsbuch zu erstellen. In der Neuausgabe der Richtlinie 408 – Fahrdienstvorschrift – wird dieser Punkt nochmals präzisiert.