Fristenregelung zum Stellen von Umkodierungsanträgen über die Weihnachtsfeiertage 2024 und den Jahreswechsel 2024/2025

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12. Dezember 2024, 16:50 Uhr

Artikel: Fristenregelung zum Stellen von Umkodierungsanträgen über die Weihnachtsfeiertage 2024 und den Jahreswechsel 2024/2025

Durch die arbeitsfreien Feiertage über Weihnachten und den Jahreswechsel 2024/2025 bitten wir die Zugangsberechtigten, Umkodierungsanträge abweichend von der Fristenregelung gemäß Ril. 420.9001 Abschnitt 6 zu stellen.

Um die Bearbeitung der gemäß Richtlinie 420.9001 Abschnitt 6 gestellten Umkodierungsanträge über die arbeitsfreien Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel 2024/2025 durch die DB InfraGO AG zu erleichtern, bitten wir die nachfolgend aufgeführten Fristen bei der Antragstellung zwischen dem 13.12. und 26.12.2024 möglichst zu berücksichtigen. Die Antragstellung ab dem 27.12. kann wie gewohnt nach den geltenden Fristen der Richtlinie 420.9001 Abschnitt 6 durchgeführt werden. Die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß Richtlinie 420.9001 Abschnitt 6 Absatz 3 bis spätestens zum Tag „x+10“ bleibt davon unberührt.

(zuletzt aktualisiert am 13.12.2024)