Artikel: Verpflichtende Informationen für Trassenanmeldungen grenzüberschreitender Züge
2024 wurde die rechtliche Vorgabe für Züge über Bad Bentheim und Aachen West (Dezember), über Emmerich (Mai) und über Flensburg (April) in die Grenzbetriebsvereinbarungen aufgenommen. Im Rahmen dessen werden sogenannte Mindestbestellkriterien eingeführt.
Für eine gezieltere Steuerung der grenzüberschreitenden Verkehre fehlen der DB InfraGO AG oft wichtige Informationen, insbesondere im kurzfristigen Gelegenheitsverkehr des Schienengüterverkehrs.
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr führt die DB InfraGO AG deshalb zusammen mit ihren Nachbar-Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) Mindestanforderungen an Informationen in Trassenanmeldungen für grenzüberschreitende Verkehre ein, sog. Mindestbestellkriterien. Dies geschieht schrittweise im Rahmen von Updates der Grenzbetriebsvereinbarungen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 sind die Mindestanforderungen auch in den Grenzbetriebsvereinbarungen zu Bad Bentheim und zu Aachen West verankert. Für Emmerich erfolgte dies bereits zum Mai 2024 und für Flensburg-Padborg zum April 2024. Dies können Kund:innen in der Übersicht zur Einführung der Mindestbestellkriterien im Downloadbereich entnehmen. Die Übersicht zeigt die aufkommensstärksten Grenzen. Es ist zu beachten, dass die Kriterien auch an vielen weiteren Grenzen im Rahmen der Grenzbetriebsvereinbarungen eingeführt wurden – und eingehalten werden müssen.
Auch wenn die Mindestbestellkriterien als Anforderungen für Trassenanmeldungen sprachlich und inhaltlich spezifisch in den Grenzbetriebsvereinbarungen eingeführt werden, und sich durch die Abstimmung mit den Nachbar-EIU in der Formulierung leicht unterscheiden können, unterliegen sie der gleichen Logik und lassen sich wie folgt definieren:
- Angabe der internationalen Zugnummer
- Angabe der Start- und Zielbetriebsstelle im jeweiligen Land (i. d. R. nicht die Grenzbahnhöfe)
- Angabe der Partner – EVU im anderen Land
- Angabe der Grenzstandzeit und Haltegrund/Betriebstechnologie (Plausibilisierung der Grenzstandzeiten nebst Definition von Maximalwerten)
- Angabe etwaiger Vor- und Nachleistungen bei beginnenden und endenden Zügen
Beim Grenzübergang Flensburg-Padborg benötigt das EVU für die Grenzstrecke zusätzlich zu den Vorgaben der Grenzbetriebsvereinbarung auch eine Sicherheitsbescheinigung für Dänemark für den Streckenabschnitt Abzw. Friedensweg-Padborg bzw. Gegenrichtung.
Die DB InfraGO AG bittet diese Kriterien für die grenzüberschreitenden Trassenanmeldungen bei der Bestellung im Trassenportal Netz (TPN) anzugeben.
Über den nebenstehenden Link sind die Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG – Grenzbetriebsvereinbarungen (Ril 302.xxx) für die jeweiligen grenzüberschreitenden Bahnstrecken (Auszug für EVU) – zu finden.
Die DB InfraGO AG bittet, die Informationen an die TPN-Trassenbesteller im Unternehmen weiterzugeben, insbesondere die hier zur Verfügung gestellte Handreichung zur Eingabe der Mindestbestellkriterien in TPN.