Artikel: Kompensation für nicht fristgemäß versendete ZvF-Endstücke vor dem 01.12.2024
Aufgrund von Marktfeedback und Abstimmungen mit Verbandsvertretern bietet die DB InfraGO AG vom 01. bis 30.04.2025 die Möglichkeit zur vereinfachten Schadensregulierung für verspätete Zusammenstellung vertrieblicher Folgen (ZvF-) Endstücke an, deren SOLL-Termin vor und IST-Termin nach dem 01.12.2024 liegt.
In den Kund:inneninformationen vom 21.11.2024 und 28.11.2024 hat die DB InfraGO AG über die Einführung des vereinfachten Prozesses für die Abwicklung berechtigter Schadensersatzforderungen ab dem 01.12.2024 informiert. Der neue Prozess umfasst eine pauschalierte Schadensregulierung für nicht fristgemäß versendete ZvF-Endstücke bei A-Maßnahmen. Kompensiert werden begründete Vermögensschäden, deren Schadenseintritt ab dem 01.12.2024 liegt.
Maßgeblich für die Bewertung des Schadenseintritts ist die Nichteinhaltung der vorgesehenen Frist (SOLL-Termin). ZvF-Endstücke, deren SOLL-Termin vor dem 01.12.2024 lag, wurden daher bislang nicht über diesen vereinfachten Prozess reguliert.
Diese Auslegung führte jedoch zu Unzufriedenheit in Fällen, in denen der SOLL-Termin vor dem 01.12.2024, der tatsächliche Versand (IST-Termin) jedoch nach diesem Datum lag. Aufgrund von Marktfeedback und Abstimmungen mit Verbandsvertretern bietet die DB InfraGO AG daher einmalig an:
Alle Kund:innen erhalten die Möglichkeit, folgende Fälle geltend zu machen:
- SOLL-Termin des ZvF-Endstücks vor dem 01.12.2024
- IST-Termin (tatsächlicher Versand) nach dem 01.12.2024
Hinweise zur Geltendmachung:
- Die Geltendmachung erfolgt ausschließlich über das Ticketsystem (DB NetzCockpit)
- Auswahl der Hauptkategorie „Schadenersatz“ und Unterkategorie „Vermögensschäden“
- Als Thema des Anliegens ist „ZvF-Sonderfälle“ anzugeben
- Eine Verwendung der dieser Kund:inneninformation beigefügten Musterdatei (zu finden im Downloadbereich auf der rechten Seite) ist erforderlich
- Eine Geltendmachung ist ausschließlich im Zeitraum 01.04.2025 bis 30.04.2025 möglich
- Ein bloßer Verweis auf bereits eingereichte und abgelehnte Fälle ist nicht möglich
- Nach Ende des Einreichungszeitraums und anschließender Bearbeitung durch die DB InfraGO AG ist das Thema dieser ZvF-Sonderfälle abgeschlossen
Bei Fragen werden die Kund:innen gebeten, das Ticketsystem über das DB NetzCockpit zu verwenden.