Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 und 2027 (09.03.2026-09.04.2026)
Wie mit der Kundeninformation vom 09. März 2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 und 2027 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Aufnahme einer Ziffer 4.2.1.0 (INB 2027)
Aufgrund der mit der Einführung des neuen TAF/TAP-TSI-konformen Trassenbestellsystems pathOS verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf die anstehende Trassenanmeldung zur ersten Phase der Netzfahrplanerstellung 2027 wird eine Ziffer 4.2.1.0 in die INB 2027 aufgenommen. Diese dient der Risikominimierung auf beiden Seiten für den Fall, dass Probleme bei der Trassenanmeldung auftreten. Mit der Änderung entsprechen wir dem Wunsch der Zugangsberechtigten sowie der BNetzA aus dem Verfahren BK10-25-0639_Z.
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 9. März 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Richtlinie 402.0202: Regelungen zu Flex-Abfahrten
Die Regelungen zu Flex-Abfahrten in der Richtlinie 402.0202 werden geändert, insb. wird der Anhang 402.0202A07 „Planungsprocedere; Trassenanmeldungen Betriebsstellen mit Flex-Abfahrten“ außer Kraft gesetzt.
Durch die Änderung ergeben sich für die Zugangsberechtigten mehr Optionen bei der Bestellung von Flex-Abfahrten, da diese statt nur in einer Auswahl nun grundsätzlich in allen Bahnhöfen bestellt werden können.
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 9. März 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“:
Ril 302.2203Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung Küstrin-Kietz – Kostrzyn“: Um beabsichtigen Umleitungsverkehr über die „Ostbahn“ Berlin – Kostrzyn zu erleichtern, wird eine Regelung zur Nutzung des Zugfunks in Bahnhof Kostrzyn der PKP Polskie Linie Kolejowe SA (PKP PLK) ergänzt.
Ril 302.2204Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung Frankfurt (Oder) – Rzepin“: Aufgrund der Einführung von GSM-R Sprachfunk bei PKP PLK besteht Anpassungsbedarf in dieser Richtlinie.
Ril 302.3000V01 - V03 „Befehlsvordrucke“: Anpassungen des Layouts
Ril 302.9207Z01 „Nutzungsvorgabe der Grenzstrecke Ihrhove - Bad Nieuweschans“: Nach längerer Sperrzeit und dem damit verbundenen Neubau wird die Strecke 1575 wieder in Betrieb genommen.
Die Änderungen treten zum 14. Juni 2026 in Kraft.
Ril 302.3207Z01 „Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag Zwotental – Kraslice“: Auf tschechischer Seite wechselt zum 01.07.2026 der Infrastrukturbetreiber der Grenzstrecke Zwotental – Kraslice.
Die Änderungen treten zum 01. Juli 2026 in Kraft.
Zugangsberechtigte haben bis zum 09. April 2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 und 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
INB inkl. Anlagen und Richtlinien zur Stellungnahme
Ril 302 zur Stellungnahme
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Synopse Ril 302.2203Z01 zur Stellungnahme
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Synopse Ril 302.2204Z01 zur Stellungnahme
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Synopse Ril 302.3000V01-03 zur Stellungnahme
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Synopse Ril 302.9207Z01 zur Stellungnahme
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Ril 302.2203Z01 zur Stellungnahme
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Ril 302.2204Z01 zur Stellungnahme
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Ril 302.3000V01 zur Stellungnahme
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Ril 302.3000V02 zur Stellungnahme
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Ril 302.3000V03 zur Stellungnahme
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Ril 302.3207Z01 zur Stellungnahme
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Ril 302.9207Z01 zur Stellungnahme