Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 und 2027 (26.02.2026-26.03.2026)
Wie mit der Kundeninformation vom 26. Februar 2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 und 2027 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Regelungen zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung 2027
Aufnahme einer neuen Anlage (Anlage 4.2.1.10), in der die maßgeblichen Entgelte (2026) als Grundlage für Entscheidungen im Regelentgelt- und Höchstpreisverfahren zur ersten Phase der Netzfahrplanerstellung aufgeführt sind, da noch keine Genehmigung des Trassenpreissystems 2027 vorliegt und es für die Erstellung des Netzfahrplans dennoch einer Entscheidungsgrundlage bedarf.
Die Änderungen betreffen die Ziffern 4.2.1.10 und 4.2.1.11 der INB. Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 26. Februar 2026 vorläufig in Kraft gesetzt.
Ohne die Änderung und deren vorläufige Inkraftsetzung zum 26. Februar 2026 wären die Regulierungsziele gemäß § 3 Nr. 2 und 5 ERegG wesentlich beeinträchtigt, da für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung eine transparente Grundlage bestehen muss, auf welcher Basis die Entgeltentscheidungen getroffen werden.
Temporär überlastete Schienenwege (TÜLS)
Die festgelegte maximale Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart auf den folgenden TÜLS-Strecken:
- INB 2026
- TÜLS während der Sperrung Lehrte – Berlin
- TÜLS während der Generalsanierung Troisdorf – Koblenz – Wiesbaden
- TÜLS während der Generalsanierung Köln – Hagen
- TÜLS während der ABS-Maßnahme Oberhausen – Emmerich
- TÜLS während der Sperrung Hannover – Hamburg
- INB 2027
- TÜLS während der Sperrung Lehrte – Berlin
- TÜLS während der Generalsanierung Fulda – Hanau
- TÜLS während der Generalsanierung Rosenheim – Salzburg
wird auch im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs oder für baubedingte Umleiter angewendet, um Qualitätsaspekte im Rahmen der Fahrplanerstellung zu berücksichtigen.
Außerdem erfolgt eine weitere summenneutrale Verschiebung (TÜLS während der Generalsanierung Rosenheim – Salzburg) sowie eine Klarstellung zum Stärken und Schwächen in Erfurt Hauptbahnhof (TÜLS während der Sperrung Lehrte – Berlin im Fahrplanjahr 2027).
Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Die Änderungen werden am 26. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Richtlinie 402 Trassenmanagement
Richtlinie 402.0203
Die Vorrangkriterien nach Ziffer 4.2.1.9 lit. c) - e) der INB sowie die Änderungen im Regelentgeltverfahren nach der Ziffer 4.2.1.10 der INB wurden nach deren Implementierung in die INB unbeabsichtigt nicht in die Richtlinie 402.0203 übernommen. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung wird nunmehr in der Richtlinie auf die entsprechende anzuwendende Ziffer in den INB verwiesen, in der die detaillierten Ausführungen enthalten sind.
Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Die Änderungen an der Richtlinie 420.0203 werden am 26. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Richtlinie 402.0204
Mit Einführung der Inhalte von TAF/TAP TSI findet im Rahmen der Trassenanmeldung eine IT-gestützte Bestelleingangsprüfung statt. Bei unvollständigen/fehlenden Angaben wird das EVU/der ZB informiert und kann reagieren. Dieser Ablauf wird in die Richtlinie aufgenommen, die bisherige Aussage gestrichen.
Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2, 4 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Zugangsberechtigte haben bis zum 26. März 2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 und 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
INB inkl. Anlagen und Richtlinien zur Stellungnahme
TÜLS (Anlage 4.6.2) zur Stellungnahme
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INB 2026 Anlage 4.6.2 NV TÜLS Sperrung Lehrte-Berlin zur Stellungnahme
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INB 2026 Anlage 4.6.2 NV TÜLS HLK Troisdorf-Wiesbaden zur Stellungnahme
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INB 2026 Anlage 4.6.2 NV TÜLS HLK Köln-Hagen zur Stellungnahme
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INB 2026 Anlage 4.6.2 NV TÜLS HLK Oberhausen-Emmerich zur Stellungnahme
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INB 2026 Anlage 4.6.2 NV TÜLS Sperrung Hannover-Hamburg zur Stellungnahme
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INB 2027 Anlage 4.6.2 NV TÜLS Sperrung Lehrte-Berlin zur Stellungnahme
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INB 2027 Anlage 4.6.2 NV TÜLS GSH Fulda-Hanau zur Stellungnahme
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INB 2027 Anlage 4.6.2 NV TÜLS GSH Rosenheim-Salzburg zur Stellungnahme