Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2027 (18.02.2026-18.03.2026)

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Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2027 (TÜLS der Sperrung Lehrte-Berlin)

Wie mit der Kundeninformation vom 18.02.2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2027 unterjährig zu ändern.

Die Änderungen umfassen:

Anlage 4.6.2 - Temporär überlastete Schienenwege (TÜLS) der Sperrung Lehrte – Berlin (INB 2027)

Die Änderungen umfassen die Nutzungsvorgaben für die als temporär überlastet erklärten Schienenwege (TÜLS) während der Sperrung Lehrte – Berlin (02.10.2026-11.12.2027) (Anlage 4.6.2 der INB). Es erfolgen summenneutrale Verschiebungen bei den Vorgaben zur maximalen Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart auf mehreren dieser Abschnitte. Diese Verschiebungen sind u.a. aufgrund der Erkenntnisse aus der Fahrlagenberatung notwendig.

Die Änderungen werden am 18. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Zugangsberechtigte haben bis zum 18.03.2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: 

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.

Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:

www.dbinfrago.com/inb