SGV: TraFöG – Schriftliche Bestätigung Erklärung subventionserhebliche Tatsachen bis 31.07.2023 erforderlich

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20. Juli 2023, 14:00 Uhr

Artikel: SGV: TraFöG – Schriftliche Bestätigung Erklärung subventionserhebliche Tatsachen bis 31.07.2023 erforderlich

Um die Trassenpreisförderung (TraFöG) trotz bereits erfolgter Beauftragung nach dem 01.07.2023 zu erhalten, muss bis zum 31.07.2023 eine schriftliche Bestätigung des Letztempfängers vorliegen, dass ihm die subventionserheblichen Tatsachen bekannt sind.

In der Kundeninformation vom 27.06.2023 haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Jahr erstmalig eine Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen erforderlich ist. Es ist deshalb notwendig, dass Sie als Letztempfänger schriftlich bestätigen, dass Sie über die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB in Kenntnis gesetzt wurden. Dazu ist die nebenstehende Erklärung bis spätestens 31.07.2023 unterschrieben an trafoeg@deutschebahn.com zu senden. Darüber hinaus muss die Erklärung im Original postalisch an

DB Netz AGPreis- und Produktmanagement – TraFöGAdam-Riese-Straße 11-1360327 Frankfurt am Main

übermittelt werden. 

Welche Tatsachen als subventionserheblich im Sinne des SubvG bezeichnet werden, finden Sie in der Anlage rechts im Downloadbereich.

Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie Formula – das Formularcenter der DB Netz AG – finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Bei Fragen können Sie sich gerne über den nebenstehenden Kontakt an uns wenden.