Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 und 2027 (18.08.2026-18.09.2026)
Wie mit der Kundeninformation vom 18. August 2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 und 2027 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
INB 2026
Richtlinie 302.9207Z01 „Nutzungsvorgaben der Grenzstrecke Ihrhove – Bad Nieuweschans“Im Zuge der Aufnahme des regulären Eisenbahnverkehrs auf der Grenzbetriebsstrecke zwischen Ihrhove und Bad Nieuweschans fanden seit der letzten Veröffentlichung im Juni 2026 noch Arbeiten an der Strecke statt. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die Bahnübergangssicherungsanlagen (BÜ-Anlagen) angepasst.Die Neuausgabe der Richtlinie 302.9207Z01 ist erforderlich, um die Unterlage an den aktuellen Stand der Strecke anzupassen und die Übereinstimmung mit der derzeitigen Situation vor Ort sicherzustellen.Die Änderungen treten gemäß §19 Abs. 6 ERegG am 01. September 2026 vorläufig in Kraft. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung sowie der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
INB 2027
Ziffer 3.3.1: Abschluss von Rahmenverträgen (INB 2027)Der Abschluss neuer Rahmenverträge wird zur Netzfahrplanperiode 2031 auf Basis der Verordnung (EU) 2026/1184 ermöglicht.Ohne eine unterjährige Änderung würde eine wesentliche Beeinträchtigung des Regulierungsziels § 3 Nr. 2 ERegG in Form der Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigten auf dem Gebiet der Eisenbahnmärkte bei der Förderung und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs in den Eisenbahnmärkten drohen. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks
Ausnahme 252 zur Richtlinie 408 "Traktionsartwechsel"Die Ausnahme 252 zur Richtlinie 408 enthält neue Regelungen für den Traktionsartwechsel während eines planmäßigen Halts sowie weitere Präzisierungen zum Traktionsartwechsel während der Fahrt und zum Laden der Fahrzeugakkumulatoren. Darüber hinaus werden geänderte Fahrplandarstellungen eingeführt.
Ausnahme 255 zur Richtlinie 408 "Digitaler Befehl"Die Ausnahme 255 führt den Digitalen Befehl auf Basis der Erkenntnisse aus der Betriebserprobung und des Nutzerfeedbacks in den Regelbetrieb über. Dafür werden die Richtlinien 408.2412 und 408.0055 angepasst. Dabei werden insbesondere die Themen Mitteilung der Zugbeeinflussung, Rückfallebene und Widerruf von Befehlen angepasst, um die Nutzung zu vereinfachen, die Eindeutigkeit zu erhöhen und manuelle Arbeitsschritte zu reduzieren. Weiterhin wurden die Anlagen hinsichtlich potenzieller Funktionseinschränkungen der Tf-Endgeräte präzisiert sowie die Anforderungen an die Tf-Endgeräte aktualisiert.
Richtlinie 302 – Grenzüberschreitende BahnstreckenDer Großteil der örtlichen Grenzbetriebsvereinbarungen muss aufgrund der verbindlichen Einführung des Digitalen Befehls zum 13.12.2026 angepasst werden. Weitere Informationen zu den Änderungen in den einzelnen Richtlinien entnehmen Sie bitte den jeweiligen Synopsen.
Richtlinie 420.0214 "20-Stunden-Züge"Der Vordruck 420.0214V01 wird aufgrund des Entfalls der Vergabe von Zugnummern durch die Betriebszentrale (BZ) außer Kraft gesetzt. Hierfür wurde eine Regelung aufgenommen, dass in Fällen in denen ein Zug die Zugfahrt unter Beibehaltung der Zugnummer beenden kann, ein 20h-Zug-Antrag abzulehnen ist.
Die Änderungen der betrieblich-technischen Regelwerke für die INB 2027 treten zum 13. Dezember 2026 in Kraft.
Zugangsberechtigte haben bis zum 18. September 2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 und 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
Anlagen zur Stellungnahme