Artikel: SGV: Anpassung Nachweis EnKo-Netz (Anlage 4.2.2.6.3 NBN)
Die Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) ermöglicht seit dem 31.08.2022 die Priorisierung von Energieträgertransporten auf bestimmten, von der Bundesregierung in der Verordnung festgelegten, Quelle-Senke-Relationen. Die DB Netz AG hat die Verordnung mit dem sogenannten Energiekorridornetz („EnKo-Netz“) umgesetzt. Nach Ziffer 4.2.2.6.3 b) der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) müssen Sie als Zugangsberechtigter die Erforderlichkeit einer Trassenanmeldung mit dem Bezug zum EnKo-Netz der DB Netz AG gegenüber schriftlich nachweisen. Dies geschieht mit dem Nachweisvordruck in Anlage 4.2.2.6.3 der NBN.
Um rechtzeitig für die sich noch in finalen Abstimmungs-/Entscheidungsläufen befindende Verlängerung der EnSiTrV (geplante Verlängerung bis März 2024; Entscheidung außerhalb der DB Netz AG) gerüstet zu sein, wurde der Nachweisvordruck bereits für Sie angepasst und eine Angabe von Verkehrszeiträumen für das Fahrplanjahr 2023 entsprechend ermöglicht.
Weitere Hinweise zum Ausfüllen des Nachweisdokuments und zur Bestellung der zugehörigen Zugtrassen:
Bitte öffnen Sie zum Ausfüllen des Nachweisdokuments das Formular in einem dezidierten PDF-Anzeigeprogramm (z. B. Acrobat Reader, Foxit Reader, …) und nicht in einem Webbrowser. Die PDF-Anzeigeroutinen in Webbrowsern sind meistens nicht in der Lage, die Formulardaten korrekt darzustellen.
1. Umläufe
- Nachweise müssen stets komplette Umläufe umfassen, d. h. eine Kombination aus
- einer Lastfahrt, die von der im Nachweisdokument angegebenen Quelle zur angegebenen Senke fahren muss und
- einer Leerfahrt, die
- entweder als Vorlauf in der angegebenen Quelle enden oder
- als Nachlauf in der angegebenen Senke beginnen oder
- als Pendel-Rückleistung von der angegebenen Senke zur angegebenen Quelle zurückfahren muss.
- Bitte füllen Sie für jeden Umlauf jeweils ein eigenes Nachweisdokument aus.
2. Verkehrszeiträume
- Geben Sie zu den abgefragten Zugnummern jeweils die Verkehrszeiträume so an, wie sie im Trassenportal Netz bestellt wurden.
- Es ist nicht möglich, Regel- und Sondertrassen miteinander zu kombinieren. Es sind folgende Kombinationen möglich:
- Last- und Leerlauf sind beides Regeltrassen mit demselben Verkehrszeitraum
- Last- und Leerlauf sind beides Sondertrassen mit denselben oder unmittelbar aufeinanderfolgenden Verkehrszeiträumen.
- Das Nachweisdokument muss spätestens 10 Kalendertage vor dem Beginn des darauf genannten Verkehrszeitraums bei der DB Netz AG eingehen.
- Der angegebene Verkehrszeitraum darf die Grenzen des Fahrplanjahres nicht überschreiten, muss also spätestens am letzten Tag des Fahrplanjahres (09.12.2023) enden.
3. Zugnummern
- Grundsätzlich muss das Nachweisdokument an die DB Netz AG geschickt werden, bevor eine Neu- oder Änderungsanmeldung in TPN eingestellt wird.
- Müssen Sie die Trassen gem. Ril 402.0207, Abschn. 1 (3) ohne Angabe einer Zugnummer bestellen ( Vergabe der Zugnummer durch DB Netz im Bestellprozess), müssen Sie diese Zugnummern in das Nachweisdokument eintragen und dieses unverzüglich nach der Bestellung der DB Netz AG nachreichen.
4. Trassenanmeldungen
- In der Trassenanmeldung muss ein Bezug zum EnKo-Netz und zum übermittelten Nachweisdokument hergestellt werden. Beachten Sie hierbei unbedingt die Regelungen der Ril 402.0202, Abschnitt 7, dort sind alle Voraussetzungen und Pflichtangaben beschrieben.
- Start- und Zielbetriebsstelle des in TPN angemeldeten Lastlaufes müssen grundsätzlich der im zugehörigen Nachweisdokument angegebenen Quelle und Senke jeweils exakt entsprechen.
- Die Leerläufe können entweder als Vorlauf, Nachlauf oder Pendel zum Lastlauf organisiert sein. Das bedeutet, dass entweder
- bei einem Vorlauf die Zielbetriebsstelle der im Nachweis angegebenen Quelle entsprechen muss, wobei die Startbetriebsstelle frei gewählt werden darf, oder
- bei einem Nachlauf die Startbetriebsstelle der im Nachweis angegebenen Senke entsprechen muss, wobei die Zielbetriebsstelle frei gewählt werden darf, oder
- bei einem Pendelverkehr die Startbetriebsstelle der Senke und die Zielbetriebsstelle der Quelle entsprechen muss.
- Der Verkehrszeitraum der Trassenanmeldungen muss dem auf dem Nachweisdokument angegebenen Verkehrszeitraum exakt entsprechen.
- Trassenanmeldungen müssen spätestens 10 Kalendertage vor dem Beginn des Verkehrszeitraums bei der DB Netz AG eingehen.
Der neue Vordruck steht ab sofort auf der Webseite der DB Netz AG zum Download zur Verfügung. Ab Montag, den 06.02.2023 werden wir ausschließlich diesen neuen Vordruck akzeptieren; bitte verwenden Sie dann die alten Vordrucke nicht weiter.
Bitte beachten Sie, dass die EnSiTrV durch die Bundesregierung geändert und erweitert werden kann. So können z. B. weitere Quelle-Senke-Relationen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Wir als DB Netz AG müssen in diesen Fällen den Nachweisvordruck anpassen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Vordruck immer über die Webseite der DB Netz AG zu beziehen und nicht lokal abzulegen.
Zum aktuellem Nachweis-Formular, zur EnSiTrV sowie zu Informationen zu den netzzugangsrelevanten Regelwerken der NBN der DB Netz AG gelangen Sie über nebenstehende Links.