Artikel: Traktionsartwechsel Mehrkrafttriebfahrzeug – Hinweise zur Trassenbestellung und Sonderregelung für die Strecke 1020 Flensburg – Kiel
Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Mehrkrafttriebfahrzeugen stellt sich die DB InfraGO AG im Fahrplan und Betrieb auf diesen Sachverhalt ein.
Traktionsartwechsel Mehrkrafttriebfahrzeug – Hinweise zur Trassenbestellung
Im Folgenden informiert die DB InfraGO AG darüber, wie Trassenanmeldungen für Züge mit Mehrkrafttriebfahrzeugen so abgegeben werden können, dass der Traktionsartwechsel auch ohne den derzeit obligatorischen Betriebshalt erfolgen kann.
Der Traktionsartwechsel während der Fahrt ermöglicht die volle Nutzung der Vorteile der neuen Technologie bzgl. Zeitgewinn und Kapazitätseinsparung.
Die Möglichkeit eines Traktionsartwechsels im Stand bleibt weiterhin bestehen.
Bei Trassenbestellungen für Züge mit Mehrkrafttriebfahrzeug(en) sind die folgenden Hinweise zu beachten, damit die Bestellung korrekt bearbeitet und umgesetzt werden kann:
Angabe der Baureihen für den Betrieb unter Oberleitung bzw. im fahrleitungs-unabhängigen Betrieb
Die Baureihe des Mehrkrafttriebfahrzeugs ist in der bekannten Schreibweise nach UIC-Merkblatt 438-3 und unter Berücksichtigung der gewünschten Traktionsart bei der Trassenbestellung in dem dafür vorgesehenen Feld anzugeben, z. B. 80 2159 für Oberleitungsbetrieb bzw. 80 9991 für Betrieb ohne Oberleitung.
Auswahl der Betriebsstelle des Traktionsartwechsels und dort erforderliche Angaben
Besteller legen fest, an welcher Betriebsstelle die Traktionsart gewechselt werden soll. Aus Gründen, die in der Fahrplan-IT liegen, ist am Ort des Traktionsartwechsels, wenn dieser während der Fahrt erfolgt, ein Bedarfshalt zu bestellen.
Für die Betriebsstelle, an der ein Traktionsartwechsel vorgesehen ist, wird die jeweils andere Tfz-Baureihe eingetragen. Außerdem werden weitere Eintragungen vorgenommen:
- Möglichkeit 1: Angabe der Halteart „C“ (bestellter Kundenhalt). Damit wird im Fahrplan ein Halt vorgesehen. Der Traktionsartwechsel erfolgt während des Haltes bei Stillstand des Zuges.
- Möglichkeit 2: Angabe der Halteart „B“ (bestellter Kunden-Bedarfshalt). Damit erfolgt der Traktionsartwechsel während der Fahrt ohne Halt.
Als Haltegrund wird bei beiden vorgenannten Möglichkeiten „SO“ (sonstiger Halt) angegeben.
Damit der vorgesehene Traktionsartwechsel in den Fahrplanunterlagen vollständig ausgewiesen wird, wird im Textfeld zum Haltegrund folgendes eingetragen: „Traktionsartwechsel Mehrkraft-Tfz“.
Beim Einsatz von Mehrkraft-Triebfahrzeugen mit Akkumulatorenantrieb wird, sofern ein längerer Halt zum Laden genutzt werden soll, anstelle des vorgenannten Eintrags „Akku laden“ eingetragen.
Das bestellte Codewort erscheint dann in der Fahrplananordnung in der Zeile der Betriebsstelle, an der ein Traktionsartwechsel oder das Laden der Akkus vorgenommen werden soll. Sofern das Fahrplanmedium ein Buchfahrplan oder eine elektronische Führerraumanzeige ist, wird dieses Codewort als Fußnote ausgewiesen.
Bestellungen von Traktionsartwechseln für einen beliebigen Punkt auf der freien Strecke
(z. B. bei Streckenkilometer 26,4) sind derzeit nicht möglich. Solche Trassenanmeldungen werden als „nicht plausibel“ gem. Richtlinie 402.0203 Abschnitt 4 (2) (Netzfahrplan), bzw. Richtlinie 402.0204 Abschnitt 3 (2) (Gelegenheitsverkehr) behandelt.Hinweis:
An einzelnen Stellen im Streckennetz werden in Zukunft auf der freien Strecke am Fahrdrahtende El-Signale aufgestellt. Um dort einen Traktionsartwechsel bestellen zu können, wird dort eine Betriebsstelle eingerichtet. Die entsprechende Bezeichnung der Betriebsstelle wird rechtzeitig bekannt gegeben. Für diese Betriebsstelle kann in der Bestellung die oben benannte „Möglichkeit 2“ verwendet werden.
Für die Strecke 1020 Flensburg Kiel gilt folgende Sonderregelung:
Bei einer Trassenbestellung für die Strecke 1020 Kiel – Flensburg mit „BEMU“-Triebzügen muss durchgehend die Baureihe für den fahrdrahtunabhängigen Betrieb (Akku) angegeben werden.
In beide Richtungen wird per La kommuniziert: Ab / bis KM 75.1 kann die Oberleitung genutzt werden und El-Signalisierungen sind zu beachten. Dies gilt für den Jahresfahrplan 2024.