Artikel: Anpassung der Tagesnachweise sowie Rechnungsdokumente im Rahmen der Einführung des weiterentwickelten Anreizsystems im SGV zum Fahrplanwechsel 2024/2025
Im Rahmen der Einführung des weiterentwickelten Anreizsystems im Schienengüterverkehr (SGV) zum Fahrplanwechsel 2024/2025 werden die Tagesnachweise sowie die rechnungsbegründenden Unterlagen (Rechnung und Leistungsnachweis), angepasst. Für den Schienenpersonenverkehr (SPV) ergeben sich keine Änderungen an den Dokumenten.
Zum kommenden Fahrplanwechsel 2024/2025 am 15.12.2024 wird das weiterentwickelte Anreizsystem im SGV in Kraft treten. Um alle Informationen weiterhin zur Verfügung stellen zu können, war eine Überarbeitung der Tagesnachweise sowie der Rechnungsdokumente notwendig.
Die Neuerungen werden sukzessive implementiert. Die folgende Übersicht veranschaulicht die anstehenden Neuerungen:
Tagesnachweise für den Schienengüterverkehr
Inhaltliche Anpassung
- Spalte „ANTENDVSP“ wird nicht mehr benötigt und entsprechend entfernt
- Spalte „PUE“ wird nicht mehr benötigt und entsprechend entfernt
Zeitliche Einordnung
- Verkehrstage bis zum Fahrplanwechsel 2024/2025, d. h. bis einschl. 14.12.2024 werden in der bestehenden Struktur geliefert
- Verkehrstage ab dem Fahrplanwechsel, d. h. ab 15.12.2024 werden ohne die zwei oben genannten Spalten geliefert
Um eventuelle kundenseitige Anpassungen aufgrund der geänderten Datenstruktur zwischen den Feiertagen zu vermeiden, ist die Umstellung erst für den 07.01.2025 vorgesehen.
Rechnung für den Schienengüterverkehr
Inhaltliche Anpassung
- Neue Seite 2
- Angepasste Spalten auf den Folgeseiten
Leistungsnachweis für den Schienengüterverkehr
Inhaltliche Anpassung
Zukünftig wird Kund:innen der überarbeitete Leistungsnachweis in der aufgelisteten Sortierung zur Verfügung gestellt:
- Abrechnungszeitpunkt (A, B)
- Kopf-Informationen zum Zug (C-G)
- Gesamt-Zug-Informationen aus dem Betrieb für die Klassifizierung im ARS (H-O)
- Einzelinformationen je Kodierung (P-Z)
Zur Visualisierung finden Kund:innen ein Beispiel im Downloadbereich auf der rechten Seite.
Zeitliche Einordnung:
- Verkehrstage bis zum Fahrplanwechsel 2024/2025, d. h. bis einschl. 14.12.2024 werden in der bestehenden Struktur geliefert
- Verkehrstage ab dem Fahrplanwechsel, d. h. ab 15.12.2024 werden dann nur noch in der neuen Struktur ohne die beiden Spalten geliefert
- Demnach werden für die Monatsabrechnung Februar (ARS-Abrechnung der Verkehrstage aus Dezember) jeweils zwei Rechnungen und Leistungsnachweise erstellt, entsprechend der genannten Trennung.
- Sollten in den Folgemonaten noch Korrekturen von Verkehrstagen aus dem Fahrplanjahr 2024 erfolgen, werden diese ebenfalls in einer getrennten Rechnung und zugehörigem Leistungsnachweis nach bisheriger Struktur erstellt.
Rückfragen können über das Ticketsystem im Netzcockpit gestellt werden.