Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 (03.07.2025-04.08.2025)
Wie mit der Kundeninformation vom 03.07.2025 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Neuherausgabe der Ril 420.9001 „Kodierung der Zusatzverspätungen“ (Anlage 5.7.2.1 der INB); Änderung der Ziffer 5.7.4.1 der INB
Mit dem Neuaufsatz der Richtlinie 420.9001 sollen grundsätzliche Sachverhalte detaillierter beschrieben und ggf. auch erweitert werden. Eine weitere grundlegende Neuerung erfährt der Kodierprozess durch das neue IT-System KODA, welches den kompletten Umkodierprozess beinhaltet und allen Anwendenden Informationen zur Bearbeitung und Nachvollziehbarkeit ihrer Anträge bereitstellt.
Die Änderungen bzw. die Neuherausgabe der Richtlinie treten zum 14.12.2025 in Kraft.
Änderungen im Grenzlastanzeiger GretA (Ziffer 3.4.6 der INB)
Im IT-System „GretA“ werden folgende unterjährige Änderungen vorgenommen:
- Aufnahme von Fahrzeugen
- Korrektur von Strecken (hier Elektrifizierung von Grenzlastabschnitten)
Durch die Aufnahme neuer Fahrzeuge in den Grenzlastanzeiger ist für die Zugangsberechtigten keine Einzelgrenzlastberechnung mehr für diese erforderlich.
Durch die Korrektur von Strecken (hier Elektrifizierung von Grenzlastabschnitten) wird die Grenzlastberechnung in GretA für die Zugangsberechtigten vereinfacht und das Tool auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die Änderungen werden zum 01.09.2025 (nur für das Fahrplanjahr 2026) in GretA veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Die aktuell gültigen INB 2026 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 04.08.2025 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
Anlagen zur Stellungnahme