Regelungsänderung: Umgang mit Zu- und/oder Abbringertrassen im Vor- und/oder Nachlauf mit einer PaP-Trasse in der Netzfahrplanerstellungs-phase

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24. März 2022, 12:25 Uhr
Durch Beschluss der Bundesnetzagentur vom 08.03.2022 werden die NBN 2023 mit Wirkung auf die Netzfahrplanerstellungsphase für den Netzfahrplan 2023 geändert.

Die Bundesnetzagentur ordnete per Beschluss vom 08.03.2022 die Aufnahme folgender Regelung in Abschnitt 4.2.1.9 lit. a) an: 

„Abweichend von der zuvor dargestellten Reihenfolge werden Zugtrassen für den interna-tionalen Güterverkehr gleichrangig mit vertaktetem oder ins Netz eingebundenem Verkehr behandelt, wenn der Konfliktabschnitt auf Zu- und/oder Abbringertrassen liegt, die gemäß Ziffer 4.2.5.1 mit den PaPs in einem Bestellvorgang bestellt wurden.“

Diese Regelung wird mit der Netzfahrplanerstellungsphase für den Netzfahrplan 2023 erstmalig umgesetzt. 

Pre-arranged-Paths (PaP-Trassen) bleiben nach wie vor geschützt und werden im Konfliktfall unverändert behandelt.

Die Zu- und Abbringertrassen werden in der Netzfahrplanerstellungsphase neu nach natio-nalem Recht behandelt und – soweit erforderlich - entsprechend vereinfacht bzw. komplex koordiniert. 

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