Artikel: Regelungsänderung: Umgang mit Zu- und/oder Abbringertrassen im Vor- und/oder Nachlauf mit einer PaP-Trasse in der Netzfahrplanerstellungs-phase
Die Bundesnetzagentur ordnete per Beschluss vom 08.03.2022 die Aufnahme folgender Regelung in Abschnitt 4.2.1.9 lit. a) an:
„Abweichend von der zuvor dargestellten Reihenfolge werden Zugtrassen für den interna-tionalen Güterverkehr gleichrangig mit vertaktetem oder ins Netz eingebundenem Verkehr behandelt, wenn der Konfliktabschnitt auf Zu- und/oder Abbringertrassen liegt, die gemäß Ziffer 4.2.5.1 mit den PaPs in einem Bestellvorgang bestellt wurden.“
Diese Regelung wird mit der Netzfahrplanerstellungsphase für den Netzfahrplan 2023 erstmalig umgesetzt.
Pre-arranged-Paths (PaP-Trassen) bleiben nach wie vor geschützt und werden im Konfliktfall unverändert behandelt.
Die Zu- und Abbringertrassen werden in der Netzfahrplanerstellungsphase neu nach natio-nalem Recht behandelt und – soweit erforderlich - entsprechend vereinfacht bzw. komplex koordiniert.