Überlastungserklärung mehrerer Strecken zwischen Frankfurt, Mainz und Mannheim

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22. Dezember 2022, 14:00 Uhr

Artikel: Überlastungserklärung mehrerer Strecken zwischen Frankfurt, Mainz und Mannheim

Mehrere Strecken dienen 2024 im Zuge der Generalsanierung der Riedbahn als Umleitungsstrecken. Die umgeleiteten Verkehre führen hier temporär zu einer Überlastung.

Die im Zuge der Generalsanierung der Riedbahn (Frankfurt – Biblis – Mannheim) notwendige Streckensperrung beinhaltet Umleitungen des Schienenverkehrs über verschiedene Alternativstrecken in einem Zeitraum von mehreren Monaten ab dem Sommer 2024 (vsl. ab 15.07.2024).

Die betroffenen Strecken können den prognostizierten Anstieg der Verkehre nicht vollständig aufnehmen. Die zu erwartende Streckenauslastung erfordert, diese Abschnitte für in naher Zukunft für überlastet zu erklären (ZÜLS). Teilweise sind Umleitungsstreckenabschnitte bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt stark ausgelastet, dass diese für überlastet erklärt werden müssen (ÜLS).

Konkret haben wir als DB Netz AG folgende Überlastungserklärungen ausgesprochen:

Überlastete Schienenwege (ÜLS):

  • Strecke 3601: Abschnitt Darmstadt Hbf (FD) – Neu-Edingen/Mannheim-Friedrichsfeld (RMF)
  • Strecke 4000: Abschnitt Mannheim Hbf (RM) – MA-Friedrichsfeld Südeinfahrt/Ausfahrt (RMFE)

In naher Zukunft überlastete Schienenwege (ZÜLS):

  • Strecke 3603: Abschnitt Frankfurt Höchst (FHOE) – Wiesbaden Ost (FWO)
  • Strecke 3525: Abschnitt Mainz Kaiserbrücke West (FKBW) – Mainz-Bischofsheim (FMB P)
  • Strecke 3527: Abschnitt Mainz Hbf (FMZ) – Mainz Kaiserbrücke (FKBW)
  • Strecke 3521: Abschnitt Mainz Hbf (FMZ) – Mainz Kaiserbrücke (FKBW)
  • Strecke 3520: Abschnitt Mainz Hbf (FMZ) – Mainz Römisches Theater (FMS)
  • Strecke 3522: Abschnitt Mainz Hbf (FMZ) – Ludwigshafen Überleitung Nord (RL N)

Die Überlastungserklärung der genannten Abschnitte gibt der DB Netz AG die Möglichkeit, Vorrangkriterien und Nutzungsvorgaben zu erlassen. Diese tragen dazu bei, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen auf den Umleitungsstrecken besser bewältigt werden kann. Hierzu zählen unter anderem Vorgaben zur Anzahl zulässiger Züge je Verkehrsart und Vorgaben zur Fahrzeit auf diesen Abschnitten, die der Geschwindigkeitsharmonisierung und damit der Kapazitätserhöhung dienen.

Die vorläufige Inkraftsetzung der Regelungen erfolgt am 23.12.2022. Zugangsberechtigte haben daraufhin einen Monat Zeit, zu den geplanten Vorgaben eine Stellungnahme abzugeben. Auf die Möglichkeit zur Stellungnahme weisen wir als DB Netz AG in einer separaten Kundeninformation hin (s. nebenstehender Link).

Weitere Informationen zu überlasteten Schienenwegen und aktuellen Stellungnahmeverfahren finden Sie unter nebenstehenden Links.