Artikel: Geänderte Infrastrukturnutzungsbedingungen (INBP)
Seit dem 31.01.2022 gelten geänderte INBP. Hintergrund ist die Ergänzung einer Regelung in den Entgeltgrundsätzen.
Die geänderten INBP lösen die seit 01.01.2022 geltenden Nutzungsbedingungen ab. Hinzugefügt wurde in Ziffer 5 INBP-Besonderer Teil (INBP-BT) eine Klausel, die das Stationsentgelt bei nicht in Anspruch genommenen Stationshalten regelt. Die Regelung wurde aufgrund eines sofort vollziehbaren Beschlusses der Bundesnetzagentur eingefügt, der allerdings noch nicht bestandskräftig ist. Im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts kann die Regelung in Ziffer 5 Abs. 1 Satz 5 INBP-BT unwirksam werden.
Die geänderten INBP finden Sie unter folgendem Link:
www.deutschebahn.com/inbp-personenbahnhoefe