Trassenpreisförderung im Schienenpersonenfernverkehr

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Der Bund fördert den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) durch eine anteilige Übernahme der Trassenpreise und schafft damit Anreize, das Verkehrsangebot im SPFV zu erhöhen.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Verkehrsleistung auf der Schiene im Personenverkehr zu steigern. Die Trassenpreisförderung im SPFV schafft Anreize bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), entsprechende Fernverkehre anzubieten. Sie stärkt damit eine nachhaltige Alternative für Langstreckenverkehre und unterstützt dabei, Verkehre von der Straße bzw. dem Flugzeug auf die Schiene zu verlagern.

Beauftragung

Die SPFV-EVU müssen die DB InfraGO AG beauftragen, die Förderung für sie in Anspruch zu nehmen und bei der Abrechnung der Trassenentgelte zu berücksichtigen. Die Beauftragung kann über ein Online-Formular eingereicht werden. Das Formular finden Sie im Formularcenter Formula des Infraportals.

Für jede Fahrplanperiode, in der die Förderung in Anspruch genommen werden soll, muss eine Beauftragung bei der DB InfraGO eingereicht werden. Diese muss bis zum 15. des Monats vorliegen, ab dem eine Förderung in Anspruch genommen werden soll. Um zu Beginn an der am 01.11.2025 startenden Förderung teilzunehmen, muss die Beauftragung daher spätestens am 15.11.2025 bei der DB InfraGO AG eingegangen sein.

Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen

Weiterhin müssen die SPFV-EVU eine schriftliche Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen abgeben. Das entsprechende Formular sowie eine Erläuterung, welche Tatsachen als subventionserheblich gelten, finden Sie rechts im Downloadbereich. Das Formular ist unterschrieben an folgende Adresse zu senden:

DB InfraGO AGProdukt- und Preismanagement SPFV-FörderungI.IBV 22Adam-Riese-Str. 11-1360327 Frankfurt am Main

Die Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen muss nur einmal je Fördervorhaben und Kund:in übermittelt werden.

Abruf der Förderung

Die Förderung der Trassenpreise wird monatlich ermittelt und im Rahmen der jeweiligen Trassenabrechnung ausgewiesen. Vom EVU ist dann jeweils nur noch der in der Rechnung ausgewiesene Zahlbetrag zu zahlen. Regelungen zu Vorauszahlungen bleiben unberührt, zudem bezieht sich die Förderung nur auf die Netto-Rechnungsbeträge.

Tatsächlich gefahrene Betriebsleistung

Bitte beachten Sie, dass der Bund nur tatsächlich gefahrene Betriebsleistungen fördert. Nicht gefahrene, nicht stornierte Trassen müssen der DB InfraGO AG daher im Rahmen der Trassenpreisförderung unverzüglich gemeldet werden. Sie können dafür die csv-Formatvorlage, die Sie rechts im Downloadbereich finden, nutzen und an Abrechnung.Trasse@deutschebahn.com senden.

Für den Fall, dass über den Abgleich ein Zug als nicht gefahrenen identifiziert wurde, der nachweislich gefahren ist, steht Ihnen rechts im Downloadbereich eine Vorlage zur Meldung initial nicht berücksichtigter Züge zur Verfügung, die Sie an Abrechnung.Trasse@deutschebahn.com senden können. Die Förderung würde dann mit dem nächsten Abrechnungslauf nachgeholt.