Bundesnetzagentur genehmigt Trassenpreissystem 2025

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25. März 2024, 14:40 Uhr

Artikel: Bundesnetzagentur genehmigt Trassenpreissystem 2025

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 22.03.2024 das Trassenpreissystem (TPS) 2025 genehmigt. Die Entgelterhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt effektiv 17,7% im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), 16,2% im Schienengüterverkehr (SGV) und 0,6% im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Aufgrund der Verschmelzung von DB Netz AG und DB Station&Service AG zur DB InfraGO AG sind ab dem TPS 2025 die Kosten der Bahnsteige im Mindestzugangspaket der Trassen zu integrieren. Da dieser Schritt gleichzeitig zu einer entsprechenden Entlastung im Stationspreissystem führt, ist die tatsächliche Belastung der Entgelterhöhung im Personenverkehr niedriger und beträgt 0,6% im SPNV (nominell 6,7%) und 17,7% (nominell 19,7%) im SPFV. Über alle Verkehrsarten beträgt die effektive Entgelterhöhung rd. 6,0%.  

Gegenüber dem Entgeltantrag vom 03. Januar 2024 haben sich mehrere Anpassungen aufgrund von Hinweisen durch die BNetzA im Laufe des Anhörungsverfahrens ergeben. Die wichtigsten Änderungen betreffen zum einen die Berücksichtigung eines höheren Umsatzes je Trassenkilometer im SGV, was zu einer höheren Tragfähigkeit dieser Verkehrsart führt. Zum anderen wurde eine Anpassung des Ertrages (Umsatz/Pkm) im SPFV vorgenommen, um die Vergleichbarkeit der verwendeten Eingangsparameter zwischen SPFV und SGV zu garantieren. In Summe führen die Anpassungen zu einer um rd. 2,8 Prozentpunkte höheren Entgeltdynamisierung im SGV, jetzt 16,2% und zu einer um rd. 1,7 Prozentpunkte geringeren Erhöhung im SPFV, jetzt 17,7% (nominell 19,7%).  

Des Weiteren wurden durch die BNetzA die beantragten Anpassungen des Anreizsystems im Güterverkehr sowie die Einführung eines Kapazitätsbereitstellungsentgelt genehmigt. 

Details zum Bescheid sowie dessen damit verbunden Änderungen werden zeitnah auf der Website TPS sowie ARS SGV veröffentlicht.