Graffiti-Entfernung: Zunächst weitere Duldung von anerkannten Verfahren

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08. Mai 2024, 13:12 Uhr

Artikel: Graffiti-Entfernung: Zunächst weitere Duldung von anerkannten Verfahren

Die DB InfraGO AG duldet weiterhin Verfahren zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO AG, welche den besonderen Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes gerecht werden. Diese Duldung soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende 12/2024 gelten.

Die DB InfraGO AG hat wie in der Kund:inneninformation im Dezember 2023 angekündigt, am 19.03.2024 einen Kund:innen-Workshop durchgeführt, um die von den Zugangsberechtigten (ZB) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zugesandten Verfahrensbeschreibungen oder vergleichbare Prozessdokumente zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen sowie der entsprechenden behördlichen Freigaben dieser Verfahren zu sichten und zu bewerten.  

Weiterhin gilt, dass ZB und EVU, sofern noch nicht erfolgt, ihre konkreten Verfahrensbeschreibungen oder vergleichbare Prozessdokumente zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen, sowie ggfs. die entsprechenden behördlichen Freigaben dieser Verfahren an Umweltinformation.DBNetz@deutschebahn.com zu übersenden. Dies muss vor der beabsichtigten Graffiti-Entfernung in den Anlagen der DB InfraGO AG geschehen.  

Die DB InfraGO AG beabsichtigt, nach etwaiger Konsultation mit dem EBA, bestimmte Verfahren zur Graffiti-Entfernung, welche die Anforderungen an Boden- und Gewässerschutz vom Verbot nach Ziffer 3.3.4.8 INB 2025/2026 auszunehmen und die INB 2025/2026 dahingehend zu ändern.